Wie setzen Kliniken Personaluntergrenzen oder die Digitalisierung erfolgreich um und welche Hilfestellungen brauchen sie dafür? Am 41. Deutschen Krankenhaustag geht es um Themen, die Vertretern des stationären Sektors unter den Nägeln brennen.
Was wünschen sich Kliniken von der Regierung? Und welchen Kurs fährt das Bundesgesundheitsministerium? Schon zu Beginn seiner Amtszeit hat Spahn sich auf den stationären Bereich konzentriert. Unter dem Motto Krankenhauspolitik für eine bessere Versorgung wird er den 41. Deutschen Krankenhaustag eröffenen. Seine Initiativen sorgen in Fachkreisen für rege Diskussionen. Dazu gehört auch das Thema Personaluntergrenzen. Bundesweit stehen sie schon lange auf der politischen Agenda. Spahn hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den GKV-Spitzenverband aufgefordert, verbindliche Zahlen für pflegeintensive Bereiche zu vereinbaren, wenn auch ohne Erfolg. Eine ausreichende Versorgung sei laut Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, keineswegs selbstverständlich. „Damit sich die Situation künftig ändert, hätten wir gerne Pflegepersonaluntergrenzen mit der DKG am Verhandlungstisch vereinbart und bedauern die Verweigerung des DKG-Vorstandes.“ Der Gesundheitsminister griff in weiterer Folge per Verordnung durch.
Ab Januar 2019 gelten zunächst für die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie und die Unfallchirurgie verbindliche Untergrenzen. Diese sind für jeden Bereich unterschiedlich vorgesehen: Pflegekräfte auf Intensivstationen dürfen während der Tagschicht maximal zwei Patienten betreuen. Während der Nachtschicht sind es drei Patienten, auch an Wochenenden. In der Unfallchirurgie liegt das Verhältnis wochentags bei 1:10 (Tagschicht) bzw. 1:20 (Nachtschicht) und an Wochenenden bei 1:11 (Tagdienst) bzw. 1:21 (Nachtdienst). Für die Geriatrie ist wochentags 1:10 (Tagschicht) bzw. 1:24 (Nachtschicht) geplant. An Wochenenden betragen die Quoten 1:11 bzw. 1:24. Und in der Kardiologie soll künftig 1:11 (Tagschicht) bzw. 1:24 (Nachtschicht) gelten. An Wochenenden liegt der Schlüssel bei 1:13 bzw. 1:23. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen den Kliniken Abschläge ihrer Vergütung. Kliniken wünschen sich eine praxisnähere Umsetzung des Vorhabens. Durch starre Vorgaben könne man nicht situationsabhängig handeln. „Unrealistisch hoch angesetzt sind die Vorgaben für die Personalbesetzungen auf Intensivstationen“, kommentiert DGK-Präsident Dr. Gerald Gaß. „Die jetzt vom Ministerium festgelegten Untergrenzen liegen auf dem Niveau, das von Fachgesellschaften für eine qualitativ gute Versorgung gefordert wird.“ Auf Intensivstationen würden Patienten mit höchst unterschiedlichem Pflegebedarf versorgt. „Wenn nun für je zwei Patienten mindestens eine Pflegekraft als starre Norm vorgegeben wird, werden die Behandlungskapazitäten auf den Intensivstationen drastisch verknappt“, so Gaß weiter. „Zahlreiche Kliniken mit Intensivstationen werden nicht mehr in der Lage sein, zusätzliche Patienten aufzunehmen, weil sie ansonsten die Personalvorgaben nicht mehr erfüllen.“
Welche Bereiche in Krankenhäusern funktionieren gut, welche müssen dringend verbessert werden? Antworten auf diese Fragen liefert ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Untersucht wurden im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Aspekte der Qualitätssicherung. Basis der Erhebung waren 2,5 Millionen Datensätze von 1.516 Kliniken. Forscher arbeiteten mit 242 Qualitätsindikatoren. Die Indikatoren sind ganz unterschiedlich und richten sich nach klinischen Themen. Das können beispielsweise Infektionen nach einer OP, schlecht verheilende Wunden, die postoperative Verweildauer oder Dekubiti in der Pflege sein. Eine Übersicht hat das IQTIG online veröffentlicht. Die Liste wird zwar ständig erweitert, bildet derzeit aber nur einen Bruchteil aller Eingriffe im stationären Bereich ab. Zu den Ergebnissen: 182 Indikatoren (67 %) blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert, weitere 45 (17 %) haben sich signifikant verbessert und 13 (5 %) signifikant verschlechtert. Defizite fanden Experten bei der Dekubitusprophylaxe im Pflegebereich, was stark auf Engpässe beim Personal hindeutet. Verbesserungsbedarf sehen Experten außerdem bei ambulant erworbenen Pneumonien, bei Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantationen, im Bereich der Mammachirurgie, der Geburtshilfe, bei hüftgelenknahen Femurfrakturen mit osteosynthetischer Versorgung sowie bei der Versorgung mit Hüftendoprothesen. Gaß äußert sich trotzdem euphorisch: „Ein solches Ergebnis ist hervorragend, wenn man bedenkt, dass wir rund 20 Millionen Patienten im Krankenhaus jedes Jahr stationär behandeln. Genauso positiv ist, dass trotz des schon seit Jahren hohen Qualitätsniveaus sich noch Verbesserungen zeigen.“
Was das Thema Transparenz angeht, macht nicht nur das IQTIG, sondern auch der Bundesrechnungshof Druck. Dem Handelsblatt zufolge verzichten viele Krankenkassen freiwillig auf die Prüfung von Krankenhausrechnungen. Dafür erhalten sie vom jeweiligen Klinikum Abschläge auf freiwilliger Basis. „Der Bundesrechnungshof sieht in Sondervereinbarungen einen Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, bestimmte Abrechnungen einer Prüfung zu unterziehen“, zitiert das Handelsblatt den Prüfungsbericht. „Dass es Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über pauschale Rechnungskürzungen anstelle Einzelprüfungen gibt, ist Ausdruck dafür, dass das gesamte Abrechnungsprüfverfahren nicht in Ordnung ist“, kommentiert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Krankenhäuser befänden sich bei Prüfverfahren a priori in einer Verliererposition. „Wenn 15.000 mögliche Krankheiten (ICD-Code) mittels 30.000 möglichen Behandlungsschritten (OPS-Code) in 1.200 Fallpauschalen (DRGs) gepresst werden, dabei noch sechs Schweregrade zu berücksichtigen sind, gibt jede Abrechnung Spielraum für Beanstandungen.“ Zur Forderung nach weiteren Prüfungen sagt Baum, zunächst müsse man Abrechnungsbedingungen so ändern, dass die Krankenhäuser „nicht länger Opfer beliebiger Prüfungs- und Einschätzungsmöglichkeiten der Kostenträger sind“. Spahn stellt sich klar hinter den Bundesrechnungshof und bewertet Sondervereinbarungen zu Abschlägen als „rechtlich hoch kritisch“. Gesetzesinitiativen scheint der Bundesgesundheitsminister derzeit allerdings nicht zu planen.
Wenn es um das Thema Digitalisierung geht, bezieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft klare Positionen. Unter anderem ist in der Stellungnahme von 2017 von der Notwendigkeit eines Digitalisierungszuschlags die Rede, außerdem müssten „bestehende Hürden für telemedizinische Leistungen abgebaut werden“, es brauche eine „sektorenübergreifende Standardisierung“ sowie einen „patientenorientierten Datenschutz.“ Ein weiterer Wunsch: „Die Einführung von IT-Innovationen muss vereinfacht und überbordende Regelungen sowie komplexe Zulassungsverfahren müssen abgeschafft werden.“ Deutliche Worte bei modernen Technologien im Gesundheitswesen findet auch Spahn: „Ich bin ein Überzeugter und will die Digitalisierung mit Ihnen gestalten.“ Bei der conhIT gab er zu, es gebe durchaus Nachholbedarf. Das sieht Dr. Carla Kriwet, Chief Business Leader für Connected Care und Health Informatics bei Philips, ähnlich: „Wenn Sie sich die Strukturen und Abläufe in vielen Krankenhäusern anschauen, dann sind diese im Wesentlichen heute noch so wie vor 50 Jahren“, erzählte sie dem Handelsblatt. „Patientenakten auf Papier, althergebrachte Hierarchien, Defizite in der abteilungsübergreifenden Kommunikation und steigende Kosten.“ Die „Krankenhausstudie“ von Roland Berger zeigt, wo mögliche Probleme liegen. Fast 90 % aller befragten Führungskräfte sagten, es gebe im eigenen Hause Digitalisierungsstrategien. Schön und gut, nur gaben 91 % weniger als 2 % ihres Gesamtbudgets für moderne Infrastrukturen aus. Nur jedes zehnte Klinikum der Stichprobe kam auf mehr als 2 %. „Digitalisierung im Krankenhaus ist nach Ansicht der Studienteilnehmer wünschenswert, aber teuer und aufwändig“, heißt es im Report. Doch es gibt einen Silberstreif am Horizont, bezogen auf eine der ursprünglichen Forderungen von Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband und die DKG haben sich im September auf Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Telematik-Infrastruktur verständigt. Für die Hardware und für technische Anpassungen stellen Kassen initial mehr als 400 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 18 Millionen Euro sollen die jährlichen Betriebskosten abdecken.
Viele Themen, ein Fazit: Kliniken stehen vor großen Herausforderungen. Rund sieben Monate nach der Regierungsbildung gibt es beim Deutschen Krankenhaustag erstmals gute Gelegenheiten, Trends zu diskutieren. Das gilt auch für die MEDICA, die zeitgleich stattfindet.