Der G-BA hat nun auch die Vergütung für Screenings auf spinale Muskelatrophie und Sichelzellkrankheit festgelegt. Lest hier die Details.
Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat nach der Erweiterung des Neugeborenen-Screenings nun auch die Vergütung für Untersuchungen auf 5q-assoziierte spinale Muskelatrophie (SMA) und Sichelzellkrankheit festgelegt.
SMA geht mit einer Muskelschwäche und Skelettverformungen einher und führt in der schwersten Form unbehandelt zum Tod. Werden Kinder mit dieser seltenen neuromuskulären Krankheit früh durch Nachweis einer SMN1-Gen-Deletion erkannt und behandelt, können sie motorische Fähigkeiten besser entwickeln.
Für die Sichelzellkrankheit ist ein angeborener Gendefekt verantwortlich. Ein Screening auf die Erkrankung mittels Tandem-Massenspektrometrie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie oder Kapillarelektrophorese kann helfen, sie frühzeitig zu diagnostizieren und schwerwiegende Folgen zu verhindern.
Der zusätzlich erforderliche Aufwand für die Beratung resultiert in einer höheren Bewertung der GOP 01707 (184 Punkte, 20,47 Euro). Den Aufwand für die In-vitro-Diagnostik (GOP 01724) hat der Bewertungsausschuss ebenfalls erhöht (297 Punkte, 33,04 Euro).
Mehr Infos dazu gibt es hier. Den Beschluss findet ihr unter diesem Link und im Text.
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