Nach einiger Verwirrung um das Wer, Was und Wann legt die STIKO jetzt aktuelle Empfehlungen zur Auffrischung von COVID-19-Impfungen vor.
Zur Boosterung der Corona-Impfung gibt es neue Regelungen. Im aktuellen Epidemiologischen Bulletin empfiehlt die STIKO, den Impfstatus bei Patienten ab 70 Jahre mit einem mRNA-Vakzin aufzufrischen. Dies sei unabhägig davon, welchen Impfstoff die Betroffenen zuvor erhalten haben. Auch der Impfschutz bestimmter Risikogruppen sowie Geimpfter, die bisher nur den Einmal-Shot von Johson & Johnson erhalten haben, sollte mit einer Auffrischung gestärkt werden. Ebenso sollte medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt und in der Pflege eine Auffrischimpfung erhalten.
Für den Biontech/Pfizer-Impfstoff gelte darüberhinaus eine Zulassung für das Boostern auch immungesunder, junger Menschen ab 18 Jahren. Das Vakzin ist hierfür seit Anfang Oktober in der gleichen Dosierung wie bei der Grundimmunisierung zugelassen. Für den Moderna-Impfstoff sei eine Zulassung in gleicher Indikation bereits bei der EMA beantragt. Mit einer Entscheidung sei im Verlauf des Monats zu rechnen. Einziger Unterschied: Spikevax® soll in halber Dosierung als Booster verwendet werden (50 statt 100 μg).
Grundsätzlich gelte die Richtlinie, dass zur Auffrischung der gleiche mRNA-Impfstoff wie bei der Grundimmunisierung verabreicht werden sollte, frühestens 6 Monate nach Zweitimpfung. Wer vor oder nach einer Corona-Impfung eine labordiagnostisch nachgewiesene Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht hat, sollte nach aktuellem Stand nicht geboostert werden. Wer im Ausland mit einem nicht in der EU zugelassenen Vakzin geimpft wurde, muss zusätzlich eine vollständige Immunisierung in der EU nachweisen können, um als Geimpfter zu gelten. Laut STIKO kann diese frühestens 28 Tage nach der jeweiligen Impfung im Ausland begonnen werden.
Das Epidemiologische Bulletin 43|2021 findet ihr hier und im Text verlinkt. Mehr zur Abrechnung von Corona-Impfungen gibt es hier.
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