Die kranke Kasse droht mir mit Regress. Meine Verbrechen hat sie mir natürlich aufgelistet – aber für jedes dieser Vergehen hatte ich Gründe. Was ich dagegen nicht mehr habe, ist Geduld für die KV. Ein Rant.
Ein kleines Posting zum Alltag eines Kassenarztes. Besonders schöne Stellen habe ich mit Ausrufezeichen versehen, für alle, die es nicht ohnehin aus ihrem täglichen Arbeitswahnsinn kennen.
Diese Woche bekam ich einen Brief der Prüfungsstelle meiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV), darin die Androhung eines Regresses, da ich im zweiten Quartal 2019 (!) drei Medikamente an drei Patienten verordnet habe, die Off-Label seien.
Bei allen drei Rezepten ging es um den Off-Label-Use bei „für die Zulassung nicht indizierter Erkrankung“, ich hatte schlicht und einfach in diesem speziellen Quartal die zugrundeliegende Erkrankung nicht per ICD verschlüsselt. So weit, so mein Fehler. Per Zufallsgenerator werden Rezepte random geprüft und wenn es eine Auffälligkeit gibt, wird der verordnende Arzt durch die Krankenkasse zum Regress verdonnert. Das läuft brav über die KV, man macht sich als kranke Kasse ja nicht selbst die Finger schmutzig.
Lustiges Beiwerk: Die KV-Prüfstelle legt einen Vordruck bei, in dem ich per Unterschrift dem Regress stattgebe und die Kosten übernehme.
Wahlweise könne ich eine Stellungnahme abgeben. Die Vorwürfe im Einzelnen (verfremdet und verfälscht wegen Schweigepflicht und so, aber sinngemäß richtig):
Übrigens: Wir sprechen von einer Gesamtsumme von 132,60 Euro an Regress („wird bequem von Ihrer Quartalsauszahlung abgezogen“).
Es hat mich anderthalb Stunden nach der alltäglichen Sprechstunde gekostet, diese Stellungnahme zu schreiben und nun ist nochmal eine halbe Stunde für diesen Blogpost draufgegangen (das habe ich im Gegensatz zu Ersterem aber gerne getan). Nur damit ihr mal seht, mit was sich Kassenärzte noch so beschäftigen, wenn sie nicht gerade Patienten behandeln.
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