ZusammenfassungDie Studienlage beim Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbands Bund (MDS-GKV-SpiBu) bleibt auch beim 54. „IGeL-Monitor“ para- und pseudologisch bzw. spitzbübisch.1. Gebetsmühlenartig werden Hinweise auf falsch-positive oder falsch-negative Ergebnisse sowie Überdiagnosen und infolgedessen unnötige Folgeuntersuchungen oder unnötige Behandlungen wiederholt, ohne dies valide bei einzelnen Indikationen belegen zu können.2. Grundsätzlich lassen sich die medizinisch-wissenschaftlich oft gar nicht qualifizierten IGeL-Monitor AutorInnen immer ein Hintertürchen offen: Bei konkretem Krankheitsverdacht mutieren nahezu alle vorher inkriminierten Leistungen zu geradezu selbstverständlichen GKV-Kassenleistungen. "Die Untersuchung auf den parasitären Erreger wird nur dann von den Kassen erstattet, wenn sich im Ultraschall Anzeichen ergeben, dass sich der Fötus möglicherweise wegen einer Toxoplasmoseinfektion unregelmäßig entwickelt."3. Selbst beim international anerkannten Sono-Screening auf Ovarialkarzinome wollen die weltfremden IGeL-Monitor AutorInnen ausschließlich bei konkretem Tumor-Krankheitsverdacht erst eine Ultraschall-Untersuchung als dann selbstverständliche GKV-Kassenleistung gestatten - wenn es bei fortgeschrittenen Tumorstadien nicht vielleicht schon zu spät ist.4. Der IGeL-Monitor geht nicht mal nach seinem eigenen § 12 SGB V"(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten..." vor.Diese sogenannten WANZ-Kriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) sollten eigentlich auch bei jeder sinnvollen Individuellen-Gesundheits-Leistung zum Berechnungsmaßstab hinzugefügt werden.Denn Vorsorgen und Frühstadien erkennen ist nicht nur besser, sondern auch oft wesentlich preisgünstiger als zu späte, aufwändige Kuration oder gar Palliation.Rechtliche GrundlagenMit keinem einzigen Wort erwähnt der Medizinische Dienst (MDS) des Spitzenverbandes Bund (SpiBu) der Gesetzlichen Krankenkassen die entscheidenden gesetzlichen Voraussetzungen im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V), die zwangsläufig zu der gesamten IGeL-Problematik führen mussten. Denn keineswegs besteht für unsere gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ein Rechtsanspruch auf Rundum-Sorglos-, "all-inclusive"-, "all-you-can-eat"-, Maximal-, Reise-, Impf-, Luxus-, Primärpräventions-, Vorsorge- und Früherkennungs-Medizin außerhalb ebenso restriktiv wie unlogisch bzw. nicht evidenzbasiert gehaltener Vorschriften und Ausführungs-Bestimmungen von Gesetzgeber, SpiBu, MDS, G-BA, KVen und KBV. Leistungsprinzipien der gesetzlichenKrankenversicherung (GKV) werden allein durch das Spardiktat des "Wirtschaftlichkeitsgebotes" nach § 12 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) definiert:"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" [WANZ-Prinzip wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig).Gesetzliche BestimmungenDer MDS tut wider besseres Wissen so, als könnten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte alle erweiterten Vorschriften zum Behandlungsvertrag nach BGB ohne jegliche IGeL-Leistungen widerspruchsfrei erfüllen. Als da sind:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag§ 630b Anwendbare Vorschriften§ 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten§ 630d Einwilligung§ 630e Aufklärungspflichten§ 630f Dokumentation der Behandlung§ 630g Einsichtnahme in die Patientenakte§ 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehlerhttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.htmlPatientenwunschWenn ein Patient z. B. berechtigterweise wünscht, im Rahmen der Gesundheitsvorsorge-Untersuchung als Check-up-35, bei der sich die GKV seit Jahrzehnten mit Gesamtcholesterin, Blutglucose und einem Urinstatus als zuletzt ausgedünntem Sparprogramm alle 3 Jahre lächerlich machte (jetzt neu Triglyceride, HDL, LDL, Hepatitis-Screening mit Honorarabsenkung), mehr über sein Diabetes-, KHK- und Schlaganfall-Risiko, seine Blutbild-, Nieren-, Leber-, Herz- und Schildrüsen-Funktionen zu erfahren? Dann sind HbA1c, BB und Diff.BB, Krea, GPT/GGT, EKG und TSH zweifelsohne nicht präventiv inkludierte, private IGel-Zusatzleistungen: Um nicht Prädiabetes, hohes KHK- und Stroke-Risiko, hämatopoetische Neoplasien, Nieren- und Leberinsuffizienz zu übersehen bzw. Herzrhythmusstörungen oder Schilddrüsen-Fehlfunktionen zusätzlich zu detektieren.MDS-FehlannahmenDer MDS folgt in seiner IGeL-Kritik eigentlich immer demselben Muster: Er liebt damit mehr die manifeste Krankheit als die präventiv geförderte Gesundheit bzw. Früherkennung bei seinen Versicherten.- Die regelmäßige Augeninnendruck-Messung mutiert zur selbstverständlichen GKV-Kassenleistung, wenn auch nur der vage Verdacht auf konkrete Erkrankung mit Erblindungsrisiko bei Glaukom besteht. Ein präventiver Krankheitsausschluss außerhalb von bestimmten Altersgruppen und Risikopopulationen sei laut MDS, der selbst mit derartigen Screening-Methoden keinerlei Erfahrung hat, obsolet?- Beim Ultraschall der Brust zu Krebs-Früherkennung und -Ausschluss als 3. häufigst nachgefragte IGeL bescheinigt der MDS bildungsfern einen "unklaren Nutzen": Offenkundig unwissend, dass die senologische S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Brustkrebs bei dichtem Brustgewebe die Sonografie zusätzlich immer empfiehlt. In der klassischen, erstattungsfähigen Mammografie werden in solchen Fällen bis zu einem Drittel der frühen Brustkrebs-Erkrankungen übersehen. Der MDS befürwortet aber zugleich bei manifestem Mammakarzinom jederzeit Sonografie und die zuvor präventiv inkriminierte MRT-Diagnostik, wenn die von ihm offenkundig präferierte Krebserkrankung schlussendlich aufgetreten ist.- Vollends unglaubwürdig wird der MDS, wenn er zur Bereinigung des IGeL-Marktes und zum Schutz der Patienten angeblich unnötige und schädliche Leistungen diskriminieren will: Die gynäkologische allgemeine/transvaginale Ultraschall-Untersuchung schließt präventiv aus bzw. detektiert frühe Ovarial-Carcinome, Endometriose, Divertikulose/Divertikulitis, Verwachsungen bzw. intraabdominelle/urologische Fehl- und Neubildungen u.ä. Es geht darum darum, Veränderungen im kleinen Becken von Gebärmutterhals, Gebärmutterkörper, Harnblase, Eierstöcken und der Bauchhöhle zu beurteilen. Wird eine Erkrankung festgestellt, scheint das Herz des MDS zu frohlocken: Dann sind nachfolgende Untersuchung, Beratung und interventionelle Therapie wie selbstverständlich GKV-KassenLeistungen.- Der MDS-Trick mit der angeblich gleichförmigen Mortalität, ob IGeL Vorsorge/Früherkennung hin oder her, wie er gerne bei der "Männerkrankheit" Prostatakarzinom mit dem PSA-Wert polemisierend angeführt wird, zieht nicht. Unabhängig davon, dass der MDS sich auf veraltete und zu Recht vernichtend kritisierte Studien beruft, unsere Patienten haben ein Recht darauf zu erfahren, dass sie an Tumor-Frühstadien erkrankt sind oder davon als Gesunde verschont geblieben sind, u n a b h ä n g i g von ihrer individuellen Prognose!Das ergibt sich allein aus den ärztlichen Behandlungsvertrags-Paragrafen 630a ff. BGB. Daran kann und darf auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund (SpiBu) der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) nichts ändern.