Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf Anpassungen in der Onkologie-Vereinbarung geeinigt. Was sich ab Oktober ändert, lest ihr hier.
Die Berechnungsfähigkeit der Kostenpauschale 86520 für die orale medikamentöse Tumortherapie ändert sich: Ab 1. Oktober 2021 können auch Hormonbehandlungen im metastasierten Stadium über die Kostenpauschale berechnet werden – und zwar unabhängig davon, ob eine weitere medikamentöse Tumortherapie erfolgt. Die Definition der „medikamentösen Tumortherapie“ wurde in der Onkologie-Vereinbarung entsprechend ergänzt (§ 4).
Damit steht auch eine Änderung in § 1 in Verbindung. Im Rahmen der Nachsorge soll hierdurch klargestellt werden, dass die Onkologie-Vereinbarung auch weiterhin weder adjuvanten Therapien mit endokrin wirksamen Medikamenten noch – sofern keine weiteren oder anderen tumorspezifischen Medikamente verabreicht werden – Therapien mit Medikamenten zur Behandlung von Knochenerkrankungen umfasst.
Hierzu wurde auch eine Anmerkung zur Berechnungsfähigkeit der Kostenpauschale 86516 aufgenommen.
Die aktuelle S3-Leitlinie der AWMF zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms beinhaltet die Therapieoption „Active Surveillance“.
Diese Therapieoption konnte bisher von Ärzten, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen, nicht abgerechnet werden. Das ändert sich jetzt: Ab Oktober kann „Active Surveillance“ mit der Kostenpauschale 86512 berechnet werden. Dies ist einmal im Behandlungsfall möglich.
Die paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie (Marchiafava-Micheli-Syndrom) wird im Falle eines Behandlungsbedarfs als neue Indikation aufgenommen. Neben der Kostenpauschale 86510 wird, sofern eine intravenöse Therapie mit monoklonalen Antikörpern erfolgen muss, auch die Kostenpauschale 86516 abrechenbar. Die Aufnahme dieser neuen Indikation wird zunächst auf acht Quartale begrenzt und evaluiert.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die Fortbildungsanforderungen – analog zu 2020 – für das gesamte Kalenderjahr 2021 reduziert. Demnach müssen Ärzte statt 50 nur 30 CME-Punkte nachweisen. Außerdem reicht es aus, wenn Ärzte an einer industrieneutralen, durch die Ärztekammer zertifizierten Pharmakotherapie-Beratung teilgenommen haben.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die aktuelle S3-Leitlinie „Prostatakarzinom“ findet ihr hier.
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