Wann sollten Frauen, die ein Kind erwarten oder stillen, ihre Corona-Impfung erhalten? Auf diese Frage liefert die STIKO jetzt eine klare Antwort.
Nach Bewertung der vorhandenen Evidenz empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) ab dem 17. September 202 allen noch ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon sowie ungeimpften Stillenden die Impfung gegen COVID-19 mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs
Wenn die Schwangerschaft nach der Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die zugehörige Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden, empfiehlt die STIKO ab jetzt.
Die STIKO formuliert drei Ziele der Impfung von Schwangeren und Stillenden:
1. Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe und Todesfälle bei Schwangeren und Stillenden,
2. Verhinderung von Schwangerschaftskomplikationen durch eine SARS-CoV-2- Infektion,
3. Verhinderung von fetalen und neonatalen Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion in der Schwangerschaft.
„Wenngleich die Impfempfehlung im Vergleich zu anderen Ländern spät ausfällt, begrüßen wir das Ergebnis der STIKO außerordentlich. Die Empfehlung ist komplett in unserem Sinne – die wissenschaftliche Begründung sehr faktengesättigt. Nun können Frauenärzte ihre Patientinnen über die Vorteile des Impfschutzes beraten und eine Immunisierung gegen COVID-19 vollumfänglich sachlich fundiert empfehlen“, sagt Prof. Dr. Ekkehard Schleußner, Leiter der Autorengruppe für die Impfempfehlungen der Gynäkologischen Fachverbände.
Wie die Autoren der STIKO-Empfehlung im Epidemiologischen Bulletin 38/21 ausführen, erzeugt die Impfung in gleichem Maße bei Schwangeren wie bei Nicht-Schwangeren eine sehr gute Schutzwirkung vor Infektion und schweren COVID-19-Verläufen.
Vorliegende Daten zur Sicherheit zeigten kein gehäuftes Auftreten von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) während der Schwangerschaft oder ein erhöhtes Risiko für schwere UAW während der Stillzeit für Mutter und Kind, insbesondere nicht von Fehlgeburten bis zur 19. Schwangerschaftswoche (SSW), Frühgeburten, Totgeburten oder Missbildungen.
Zudem sei ein Transfer von mütterlichen Anti-SARS-CoV-2-Antikörpern über die Plazenta nachgewiesen. Die ärztlichen Geburtshelfer hatten bereits im Rahmen ihrer Empfehlungen im Frühjahr 2021 berichtet, dass die mütterlichen Antikörper einen gewissen Infektionsschutz, eine sogenannte Leihimmunität, für das Neugeborene bewirken können.
Darüber hinaus rät die Kommission ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter nach ärztlicher Aufklärung die Impfung gegen COVID-19 vorzunehmen, damit bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor dem Virus besteht.
Hintergrund: Im Falle von Vorerkrankungen (wie etwa Adipositas, arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus) wird das Risiko einer schweren Erkrankung nach SARS-CoV-2-Infektion noch zusätzlich erhöht. Die Impfung schütze Schwangere wie Nicht-Schwangere sehr gut vor symptomatischen SARS-CoV-2-Infektionen und vor schweren COVID-19-Verläufen mit einer Hospitalisierung.
Wenngleich derzeit noch keine Studien zum Schutz von Schwangeren vor der Delta-Variante vorlägen, sei jedoch davon auszugehen, dass ungeimpfte Schwangere durch die erhöhte Infektiosität der Delta-Variante von SARS-CoV-2 stärker gefährdet sind.
Um Schwangere auch indirekt zu schützen, wird zudem seitens der gynäkologischen Fachverbände die Impfung von engen Kontaktpersonen, insbesondere den unmittelbaren Lebenspartnern empfohlen.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
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