Bisher wurde empfohlen, zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Impfungen – wie gegen Influenza – einen Mindestabstand einzuhalten. Ab sofort können sie gleichzeitig erfolgen, sagt die STIKO. Warum, lest ihr hier.
Ab sofort muss zwischen Impfungen gegen COVID-19 und anderen Impfungen kein Abstand mehr eingehalten werden. Das empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO).
Einen entsprechenden Entwurf zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung hat die Kommission bereits in das Stellungnahmeverfahren gegeben. Die neue Regelung soll für alle Totimpfstoffe gelten, die künftig simultan mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden können.
Bisher wurde eine gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen und anderen Vakzinen seitens der STIKO nicht empfohlen. Es sollte als Vorsichtsmaßnahme mindestens ein Abstand von 14 Tagen eingehalten werden.
Mit der neuen Regelung sollen gleichzeitig verabreichte Impfungen in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
Zwar könnten Impfreaktionen dann häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten, so die STIKO. „Umfangreiche Erfahrungen mit Nicht-COVID-19-Impfstoffen zeigten jedoch, dass die Immunantwort und das Nebenwirkungsprofil nach gleichzeitiger Verabreichung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen dem bei jeweils alleiniger Anwendung entsprächen“, heißt es in einer Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur STIKO-Entscheidung.
In dem Entwurf der STIKO heißt es, dass bisher keine publizierte Daten zur simultanen Gabe von in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffen und anderen Impfstoffen vorlägen. Allerdings zeigten unveröffentlichte britische Daten „keine erhöhte Reaktogenität bei gleichzeitiger Anwendung“.
Vor allem im Hinblick auf die anstehende Influenza-Saison begrüßt die KBV die STIKO-Entscheidung. „Dies entzerrt die Impfterminvergabe in den Praxen für die Patienten, die gegen Influenza und gegen COVID-19 geimpft werden sollen“, sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Das Praktische daran: So müssten Patienten, die eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 hätten, nicht ein zweites Mal einbestellt werden.
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