Der nichtinvasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 kann in begründeten Einzelfällen voraussichtlich ab Frühjahr 2022 auf Krankenschein abgerechnet werden. Voraussetzung ist die eingehende Beratung der Schwangeren. Dafür können Ärzte eine entsprechende Versicherteninformation nutzen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich beschlossen hat.
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