Ab sofort können Apotheken ein weiteres digitales COVID-19-Impfzertifikat ausstellen: Den Nachweis über eine durchgeführte Auffrischungsimpfung. Wir erklären euch, wie die Eintragung reibungslos funktioniert.
Über das Verbändeportal (DAV) können Apotheker ab sofort ein digitales Zertifikat für Drittimpfungen gegen COVID-19 ausstellen. Dabei sollten allerdings einige Punkte beachtet werden.
Die ABDA erklärt, dass die Auffrischungsimpfung je nach vorheriger Impfungen unterschiedlich angezeigt wird. Bei einer vorherigen zweimaligen Impfung mit Vaxzevria®, Comirnaty® und Spikevax® wird die dritte Dosis als „3/3 Booster“ Impfung eingetragen. Bei einer vorherigen Impfung mit dem Impfstoff von Janssen wird die Auffrischung mit „2/2 Booster“ angegeben. Ähnlich wird dies auch bei einer Impfung nach durchgemachter COVID-19-Infektion gehandhabt. Auch hier wird die zusätzliche Dosis mit „2/2 Booster“ eingetragen. Hierfür muss im Portal zusätzlich der Schieberegler „Genesen-Impfung“ aktiviert sein.
„Ein COVID-19-Impfzertifikat ist gültig ab Tag 15 nach letzter für einen vollständigen Impfschutz erforderlichen Impfung. Nach momentanem Stand ist somit die Auffrischimpfung sofort gültig, da der vollständige Impfschutz bereits besteht“, erklärt die ABDA.
Dieser Text basiert auf einer Meldung der Pharmazeutischen Zeitung.
Bildquelle: Diana Polekhina, Unsplash