Wie zum Verkauf stehende Ware gekennzeichnet sein muss, ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Für Apotheken ist besonders eine Ausnahmeregelung hier interessant: Die Auszeichnung von Produkten, die im Schaufenster ausgestellt werden. Die Bundesregierung hat für diesen Bereich der PAngV jetzt eine Novellierung vorgestellt, bei der die ABDA Änderungsbedarf sieht.
Konkret geht es um die Frage, wann ein Schaufensterartikel reine Werbung ist. Denn in solchen Fällen kann die Verpflichtung zur Preiskennzeichnung entfallen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen (bspw. Beratungsgespräche und individuelle Anpassung). Für die ABDA ist das nicht eindeutig genug, die Rechtssicherheit für Apotheken komme zu kurz. Der Verordnungsentwurf sollte entsprechend überarbeitet werden – das wollen Vertreter der ABDA gegenüber dem federführenden Wirtschaftsausschuss im Bundesrat jetzt einfordern.
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