Die kostenlosen Bürgertests sind ab Mitte Oktober Geschichte. Ab dann werden die Kosten nur noch bei bestimmten Gruppen übernommen. Ein Überblick zu den Änderungen.
Der Zugang zu kostenlosen Corona-Schnelltests soll bald deutlich eingeschränkt werden, das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Die aktuelle Corona-Testverordnung soll so angepasst werden, dass Schnelltests nur noch für folgende Gruppen kostenlos sein sollen:
Geimpfte, sowie alle, die sich gegen eine Impfung entschieden haben, werden die Schnelltest ab dem 11. Oktober selbst bezahlen müssen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) würden so pro eine Million Schnelltests bis zu 10 Millionen Euro für die Durchführung sowie weitere 3,5 Millionen Euro für Sachkosten gespart.
Da Öffnungsschritte im öffentlichen Leben mittlerweile auf die 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet) gestützt würden, so heißt es im Entwurf, werde das Angebot kostenloser Bürgertests für asymptomatische Personen in dieser Form nicht fortgeführt. Noch nicht ganz klar ist, wie sich die Übernahme der Kosten für Menschen gestaltet, die COVID-Symptome aufweisen. In solchen Fällen erfolgt in der Regel eine direkte Testung mittels PCR.
Und noch etwas ändert sich: Ab dem 1. November soll die Testvergütung für Apotheken von bisher 11,50 Euro auf 13,50 Euro angehoben werden. Das BMG begründet die Anpassung damit, dass so den unterschiedlichen Organisations- und Kostenstrukturen der Teststellen Rechnung getragen würde. Die Erhöhung um zwei Euro betrifft die Durchführung der Tests, die Sachkostenpauschale bleibt unverändert.
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