Ab sofort dürfen Apotheken – neben dem digitalen Impfzertifikat – auch ein digitales Zertifikat für Genesene, die noch keine Impfung erhalten haben, ausstellen.
Patienten, die nach einer COVID-19-Infektion genesen, bisher aber nicht geimpft sind, können sich ab sofort in der Apotheke kostenlos ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen lassen. Bisher war nur die Ausstellung eines Impfzertifikats für Genesene, die bereits eine Impfdosis erhalten haben, möglich.
In der Apotheke müssen die Genesenen einen Lichtbildausweis und ihren Genesenennachweis vorlegen. Dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zufolge muss dieser Nachweis die folgenden Angaben enthalten:
Die Daten werden an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt, welches das Genesenenzertifikat generiert. Die Ausstellung erfolgt dann per QR-Code. „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot kostenfrei. Die Apotheke erhält vom Bundesamt für Soziale Sicherung – wie bei den anderen Zertifikaten – eine Vergütung von 5,04 Euro plus Mehrwertsteuer“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
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