Ab dem 1. Oktober kann das Screening auf Hepatitis B und -C als vertragsärztliche Leistung abgerechnet werden.
Durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde die Richtlinie über die Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten angepasst: Ab dem 1. Oktober wird das Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion in den EBM aufgenommen.
Versicherte ab 35 Jahren haben dann einmalig Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-Ups testen zu lassen. Ziel ist es, die zunächst symptomlos oder schleichend verlaufenden Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern.
Der G-BA hat zusätzlich eine Übergangsregelung getroffen: Versicherte, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des Beschlusses bereits einen Check-Up ohne Hepatitis-Screening in Anspruch genommen haben, können dieses bis 2023 separat nachholen oder beim nächsten regulären Check-Up in Anspruch nehmen.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Hier findet ihr den Beschluss.
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