Schon in wenigen Wochen startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Was tun, wenn der Praxis noch die nötige Technik fehlt? Dafür gibt es jetzt eine Lösung.
Nur noch wenig Zeit bis zum offiziellem Startschuss: Am 1. Oktober geht es los mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dann übermitteln Ärzte Krankschreibungen digital an die Krankenkassen. Für Praxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, gibt es nun eine „Schonfrist“ in Form einer Übergangsregelung. Sie wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart.
Die Regelung sieht folgendermaßen aus: Ärzte können bis zum 31. Dezember 2021 übergangsweise noch das alte Verfahren anwenden bis die Vetragspraxis mit der nötigen Technik ausgestattet ist. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) weiterhin möglich.
Praxen, die zu Oktober bereits über die technischen Voruassetzungen verfügen, können selbstverständlich die eAU nutzen, betont KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Das könnte Vorteile bringen: So haben Praxen etwas Vorlaufzeit, die eAU in ihren Alltag zu integrieren, bevor im Januar 2022 mit dem elektronischem Rezept die nächste grundlegende Neuerung ansteht.
Die KBV rät – trotz Übergangslösung – dazu sich nun zügig auf die Umstellung vorzubereiten. Ärzte sollten daran denken, unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen. „Denn nur mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen – kurz KIM – können sie Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln“, heißt es in einer Meldung der KBV. Aktuell gibt es 32 von der gematik zugelassene Anbieter, einer davon ist die KBV mit ihrem KIM-Dienst kv.dox.
Die eAU soll in zwei Schritten eingeführt werden. Zum 1. Oktober übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Patienten erhalten dann noch zwei Papierausdrucke: Einen für den Arbeitgeber und einen für die eigenen Unterlagen.
Am 1. Juli 2022 kommt der zweite Schritt. Dann werden die AU-Bescheinigungen an die Arbeitgeber durch die Krankenkassen übermittelt. Nur die Patienten erhalten für sich noch einen Papierausdruck.
Zur Übersicht sind hier alle technischen Voraussetzungen aufgelistet, die für die Umstellung zur eAU laut KBV notwendig sind:
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