In einem Referentenentwurf zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung regelt das BMG die Belieferung der Impfzentren, mobilen Impfteams und des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch Apotheken ab 1. Oktober 2021. Außerdem erhalten Apotheken künftig eine Vergütung für Nachträge im gelben Impfpass.
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