Welche Corona-Auflagen sollen im Herbst gelten? Dazu hat Spahn jetzt Vorschläge geliefert. Vor allem neue Einschränkungen für Ungeimpfte sorgen für heftige Diskussionen.
Wie wird der Corona-Kurs für Herbst und Winter aussehen? Masken werden bleiben, kostenlose Schnelltests wegfallen – und der Druck auf Ungeimpfte könnte deutlich wachsen. Hintergrund ist ein neues Strategiepapier für einen „sicheren Herbst und Winter“ aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das Papier wurde an die Abgeordneten des Bundestags verschickt und liegt u. a. der Welt vor.
Vor allem mögliche Beschränkungen für Ungeimpfte sorgen jetzt für heftige Diskussionen. So sagte unter anderem Wolfram Henn, Humangenetiker und Mitglied des Deutschen Ethikrats, gegenüber dem BR, dass er kein Problem darin sehe, wenn Ungeimpfte Nachteile haben. „Wer sein Recht auf Unvernunft wahrnehmen will, der muss damit rechnen, dass sich andere vor ihm schützen“, meint Henn. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Vor der nächsten Bund-Länder-Runde am kommenden Dienstag (10. August 2021) zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung trotz steigender Impfquote weiter an den meisten Corona-Schutzmaßnahmen festhalten will. Ziel sei es, einen „harten Lockdown“ in der kalten Jahreszeit zu vermeiden, so die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer.
Das Strategiepapier mit dem Motto „Flatten the Curve 2.0“ soll als Diskussionsgrundlage für die Beratungen dienen – beschlossen ist also noch nichts. Diese Maßnahmen werden darin vorgeschlagen und stehen zur Diskussion:
Wer sich noch nicht gegen das Coronavirus hat impfen lassen, muss möglicherweise mit mehr Härten rechnen. In dem Bericht heißt es, für ungeimpfte Personen könnten – abhängig von Impfquote, Inzidenz und COVID-19-Hospitalisierungsrate – „ab bestimmten Grenzwerten erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden“.
Das heißt, bei steigenden Zahlen könnten auf Ungeimpfte strengere Kontaktbeschränkungen, Begrenzung oder gar der Ausschluss von Veranstaltungen und Restaurantbesuchen zukommen – auch wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen können.
In dem Fall hoher Fallzahlen soll dann statt der 3G-Regel („Geimpft, genesen, getestet“) ausschließlich das Prinzip 2G gelten. Das BMG begründet: Geimpfte und Genesene könnten und müssten wegen des „deutlich reduzierten Risikos für sich und andere“ generell nicht mehr den gleichen Beschränkungen unterliegen wie nicht-geimpfte Personen.
Die Reaktionen auf diesen Vorschlag fallen extrem unterschiedlich aus. „Gut so“, schreibt der HNO-Arzt Dr. Christian Lübbers auf Twitter. Dass Impfgegern bei hoher Inzidenz auch mit negativem Test die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen versagt werde, sei ein „deutliches und überfälliges Zeichen.“ Seine Äußerung stößt auf der Plattform auf große Zustimmung.
Im Gegensatz dazu kommt von FPD-Generalsekretär Volker Wissing Kritik. „Die Diskriminierung Ungeimpfter und deren Ausschluss vom sozialen Leben ist nichts anderes als eine Impfpflicht durch die Hintertür“, wie er in der Sendung Frühstart von RTL/ntv sagte.
Zurückhaltend äußerte sich der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Ein Grenzwert, der nicht nur die Inzidenz, sondern auch die Lage in den Krankenhäusern berücksichtige, müsse erst noch definiert werden. „Da gibt es noch unterschiedliche Bewertungen, auch zwischen den Ländern", so Holetschek.
Weiterere Änderung: Die kostenlosen Corona-Schnelltest könnten bald Geschichte sein. Das Angebot kostenloser Schnelltests („Bürgertests“) soll spätestens ab dem 18. Oktober 2021 beendet werden. Die Gratis-Tests seien wichtig gewesen, um die dritte Welle zu brechen, heißt es in dem Bericht. „Mittlerweile kann sich jeder impfen lassen, darum können die Tests aus unserer Sicht nicht dauerhaft vom Steuerzahler finanziert werden“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.
Das könnte den Druck auf Ungeimpfte nochmal erhöhen. Denn: Mit einem Preis von 18 bis 20 Euro je Test kämen auf nicht-geimpfte Personen, die sich zu bestimmten Anlässe testen lassen wollen oder müssen, durchaus Kosten zu.
Denn die Gründe, sich testen zu lassen, könnten wieder zunehmen. Unabhängig von der Inzidenz soll die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen ab Anfang/Mitte September nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel möglich sein. Dazu sollen laut Bericht etwa Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungen drinnen sowie Großveranstaltungen drinnen und draußen zählen.
Allerdings würden die kostenlosen Schnelltests nicht ausnahmslos wegfallen: Für Personen, die nicht geimpft werden können bzw. für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (z. B. Schwangere, Personen unter 18 Jahren), werde es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Schnelltest geben.
Im Herbst und Winter soll unabhängig von der Inzidenz weiter an der Einhaltung der AHA+L-Regeln festgehalten werden.
Die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen einer medizinischen Schutzmaske ergebe sich bis ins Frühjahr 2022 auch in Bussen oder Bahnen, so das BMG. Das gelte auch für Geimpfte und Genesene.
Dem Vorwurf der FDP widerspricht Justizministerin Lambrecht deutlich. Die Bundesregierung habe sich ganz klar darauf verständigt, dass es in diesem Land keine Impfpflicht geben wird. „Es wird ein breit angelegtes Impfangebot geben, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder ab zwölf Jahre.“ Aber es sei und bleibe auch in Herbst und Winter ein freiwilliges Angebot.
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