Moderne Technik ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Da ist es nicht verwunderlich, wenn diese auch vermehrt für den Umgang mit Erkrankungen, zur Prävention oder Früherkennung genutzt wird – zum Beispiel in Form von Apps und digitalen Gesundheitsanwendungen.1,2 Zehntausende davon sind inzwischen in den gängigen App-Portalen verfügbar und bringen dabei für Ärzt:innen wie Patient:innen auch neue Fragen mit sich: Was können Gesundheits-Apps bieten und welche App ist geeignet? Wie wird mit sensiblen Daten umgegangen? Ist eine solche App Kassenleistung?
Das Angebot der Gesundheits-Apps reicht von Themenschwerpunkten wie Angststörungen bis zu Migräne.3 Auch für die Onkologie gibt es digitale Anwendungen. Im Fokus stehen hier unter anderem:1
Viele Patient:innen wissen nicht, dass bei bestimmten, als Medizinprodukt zertifizierten, Apps ein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Krankenkasse bestehen kann.4 Solch zertifizierte Apps werden auch als digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA) bezeichnet. Eine Zertifizierung kann seit April 2020 von Entwickler:innen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragt werden.1,4 Alle Anwendungen, die den Auflagen entsprechen, werden im offiziellen DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen und können von Behandler:innen verordnet werden. Doch auch die Patient:innen selbst können eine Kostenübernahme direkt beantragen.4
Vielleicht gibt es auch unter Ihren Patient:innen schon jene, die digitale Gesundheitsanwendungen nutzen oder davon profitieren könnten? Mehr Hintergründe zu den DiGAs, sowie Fakten zum Datenschutz und dem Ablauf der Kostenerstattung finden Ihre Patient:innen und Sie hier in einem ausführlichen Artikel auf unserer Patientenwebsite „Das K Wort“.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat zudem einen Leitfaden rund um „Gesundheits-Apps im klinischen Alltag“ speziell für Behandler:innen zusammengetragen.
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