Nach der Auswertung mehrerer Studien zum Hodgkin-Lymphom wird nun der Leistungskatalog erweitert. Damit soll die Erkrankung früher und genauer erkannt werden.
Zur Bestimmung des Hodgkin-Lymphoms, einer bösartige Erkrankung des lymphatischen Systems, haben Betroffene künftig Anspruch auf eine PET-/CT-Untersuchung – das legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest.
Durch die kombinierte CT- und PET-Diagnostik lässt sich besonders detailreich feststellen, in welchem Ausmaß die Erkrankung besteht und welche anschließende Therapie geeignet ist. Die Erweiterung schließt alle Stadien ein und umfasst neben einer Beurteilung früher Stadien auch das Staging nach Rezidiv.
Eine PET/CT-Anwendung als Routine-Nachsorge, wenn kein begründeter Verdacht vorliegt, ist weiterhin nicht im Leistungskatalog enthalten.
Dieser Text basiert auf einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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