Health Professionals müssen beim Marketing nicht nur das HWG beachten. Geht es um Nahrungsmittel mit pharmakologischem Effekt, steckt die Health Claims-Verordnung einen engen Rahmen ab. Für eine Apothekerin ging der Schuss nach hinten los.
Werbung mit Tücken: Beim Kauf von Lebensmitteln achten Konsumenten stark auf Gesundheitsaussagen, sogenannte Health Claims. Eine Studie von Agrifood Consulting und der Georg-August-Universität Göttingen zeigt mögliche Problemfelder: Auf zwei von drei Packungen fanden Experten potenziell irreführende Aussagen zur Wirkung. Auftraggeber der Untersuchung „Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelverpackungen“ waren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Projekt Lebensmittelklarheit. Marktforscher haben insgesamt 2.250 Konsumenten befragt.
Konsumentenschützer sind hellhörig geworden und behalten den Markt im Auge. Jetzt hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Pharmazeutin abgemahnt. Über Flyer beschrieb sie die vermeintlich heilende Wirkung von Kurkuma. Gelbwurz sei nicht nur ein Küchengewürz. Vielmehr schütze die Pflanze vor Alzheimer und Krebs oder helfe gegen entzündliche Prozesse im Körper. Zusammen mit einer Probe des Wunderpülverchens landeten Pamphlete bei Kunden. Die Verbraucherzentrale Sachsen bewertete derartige Aussagen als „wettbewerbswidrig“ und sprach in ihrer Stellungnahme von „Verbrauchertäuschung“. Sie forderte die Apothekenleiterin auf, entsprechende Behauptungen für ein Lebensmittel künftig zu unterlassen. Die Gescholtene hat sich dazu verpflichtet, ab sofort heilberufliche Aussagen über Kurkuma nicht mehr zu veröffentlichen. „Das ist gut so, allerdings nur ein kleiner Schritt in Richtung ehrlichere Gesundheitswerbung für Lebensmittel“, erklärt Anne-Katrin Wiesemann, Referentin Lebensmittelrecht bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Expertin sieht darin keinen Einzelfall. Nach ihrer Einschätzung nehme Werbung mit „halbseidenen Gesundheitsversprechen gerade für Inhaltsstoffe von Pflanzen enorm zu“. Auch in Meinungs- oder Bewertungsforen sei „eine Flut unzutreffender und absurder Wirkaussagen“ zu finden. Konsumenten sollten sich nicht dazu verleiten lassen, Lebensmittel - sei es als Gewürz oder komprimiert in einer Kapsel zur Nahrungsergänzung - zu verwenden, in der Annahme, es könne ein ausreichendes und erfolgversprechendes Mittel zur Selbstbehandlung oder Vorbeugung einer Krankheit sein.
Sachsens Verbraucherschützer raten jetzt allen Bürgern mit ähnlichen Erfahrungen, sich online direkt zu beschweren. Ein vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördertes Portal ermögliche die Eingabe entsprechender Meldungen.