Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung zum 1. Juli 2021 zählen Apotheken zu den berechtigten Leistungserbringern, die nicht zur Durchführung von Antigen-Tests beauftragt werden müssen. Um Abrechnungsbetrug zu verhindern, erhöht sich der Dokumentationsaufwand der Tests. Zeitgleich wird die Vergütung gesenkt.
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