Seit dem 14. Juni 2021 können Apotheken das digitale Impfzertifikat für Corona-Schutzimpfungen ausstellen. Die Abrechnung der digitalen Impfnachweise in Apotheken soll mit zwei Sonder-PZN über einen monatlichen Sammelbeleg erfolgen. Dieser wird vom Rechenzentrum an das BAS weitergeleitet.
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