Mit der Aufhebung der Impfpriorisierung zum 7. Juni dürfen auch Privatärzte in ihren Praxen gegen SARS-CoV-2 impfen. Bevor es losgeht, gibt es einiges zu beachten. Und: Bestellungen sollten bis zum 1. Juni in den Apotheken eingehen.
Mit der Aufhebung der Impfpriorisierung zum 7. Juni 2021 dürfen auch Privatärzte und -ärztinnen in ihren Praxen gegen SARS-CoV-2 impfen. Eine entsprechende Anpassung der Corona-Impfverordnung tritt an diesem Termin in Kraft.
Auch die in Privatpraxen durchgeführten Impfungen müssen im Rahmen des vom RKI organisierten Impf-Monitorings erfasst werden. Daher muss jeder Privatarzt, der mitimpfen möchte, sich vorab über das PVS-Impfportel registrieren. Ihr findet die Website hier. Dort wird dann die tägliche Meldung der verabreichten Impfdosen an das RKI gemeldet.
Zur Anmeldung braucht ihr:
Impfstoffbestellungen sollten bis 1. Juni (bis 12 Uhr) auf einem blauen Rezept und nach Vorlage einer Authentifizierung bei den Apotheken eingereicht werden. Auf den Rezepten soll die PVS-ID eingetragen werden, sie kann über den PVS-Verband bezogen werden. In die Felder, die auf Muster 16 für die BSNR und LANR vorgesehen sind, sollten Privatärzte Dummynummern eintragen (222222200, 7 x 2 und 2 x 0). Die Rezepte könnten so von den Rechenzentren als Verordnungen von Privatärzten erkannt werden.
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