Zur Akuttherapie des ischämischen Schlaganfalls gibt es eine überarbeitete S2e-Leitlinie. Lest hier neue Punkte zu Post-Stroke-Delir und kardiovaskulärer Diagnostik.
Weltweit gehören Schlaganfälle zu den häufigsten Mortalitäts- und Morbiditätsursachen. In Deutschland erleiden jedes Jahr ungefähr 270.000 Menschen einen Schlaganfall. Es gibt zwei Arten von Schlaganfällen, zum einen die sogenannten ischämischen Schlaganfälle (auch Hirninsult bzw. -infarkt) und die selteneren hämorrhagischen Schlaganfälle, die durch eine Hirnblutung bedingt sind.
Die meisten Schlaganfälle sind ischämischer Natur (85%). Das heißt, sie entstehen durch den Verschluss oder die hochgradige Verengung einer hirnversorgenden Arterie durch ein Blutgerinnsel. Die zu dem verstopften Gefäß gehörende Hirnregion wird nicht mehr bzw. minder durchblutet – es kommt zum Sauerstoffmangel in den Gehirnzellen. Daher ist ein schneller Behandlungsbeginn entscheidend: Damit es nicht zum Absterben von Gehirnzellen und bleibenden Schäden kommt, muss die Perfusion möglichst schnell wiederhergestellt werden (Rekanalisationstherapie – „time is brain“).
Die Behandlung erfolgt entweder durch die medikamentöse Auflösung des Gerinnsels (intravenöse Thrombolyse) oder bei Großgefäß-Verschlüssen mit einem Gefäßkatheter-Eingriff zur mechanischen Entfernung des Gerinnsels (interventionelle Thrombektomie) in einem entsprechenden Zentrum.
Die bisherige S1-Leitlinie stammt aus dem Jahr 2012, 2015 kam eine Ergänzung zu den Rekanalisationstherapien hinzu. Nun wurde eine komplette Überarbeitung und Aktualisierung der bisherigen Leitlinie publiziert, an der eine Vielzahl an Gesellschaften beteiligt war. „Viele Empfehlungen haben sich seit 2012/2015 aufgrund neuer Studiendaten verändert, außerdem wurden verschiedene Aspekte neu aufgenommen. Die Leitlinien reflektieren nun den aktuellen Wissensstand“, erklären die Sprecher der Leitlinien-Steuergruppe Prof. Dr. med. Martin Köhrmann, Essen, und Prof. Dr. med. Peter A. Ringleb, Heidelberg.
„In Schlaganfall-Studien waren Frauen häufig unterrepräsentiert, da dort die Altersgrenze oftmals bei 80 liegt. Da Schlaganfallpatientinnen durchschnittlich älter waren als männliche Patienten, ist also denkbar, dass sich geschlechtsspezifische Unterschiede in den Behandlungsergebnissen der Studien nicht abzeichnen konnten“, erläutert Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Pressesprecher der DGN. „Hierauf sollte bei der Konzipierung künftiger Studien besonders geachtet werden, denn wenn geschlechtsspezifische Besonderheiten bei der Behandlung sicher belegt werden könnten, wären das gegebenenfalls leicht realisierbare Therapieoptimierungen für beide Geschlechter.“
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V.
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