Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat auf ihrer Mitgliederversammlung Leitlinien für Franchising-Modelle in der Medizin und Medical Schools verabschiedet. Sie fordert einheitliche Qualitätsstandards für alle Studienmodelle.
Mit „Academic Franchising“ werden Modelle bezeichnet, bei denen ausländische Hochschulen mit inländischen Krankenhäusern kooperieren. Die HRK appelliert nun vor allem an die Länder, die Einhaltung von Qualitätsstandards sicherzustellen. Dazu hätten die Länder beim Academic Franchising – anders als bei der Niederlassung einer ausländischen Hochschule – entsprechende Kontrollrechte. So könnten sie etwa Vorgaben organisatorischer und qualitativer Art machen. Hintergrund für den Erfolg des Academic Franchising in Deutschland ist die seit Jahren ungebrochene Nachfrage nach Medizin-Studienplätzen: Die Bewerbungen übertreffen die vorhandenen Studienplätze regelmäßig um das Vierfache. Auch der Hochschulpakt hat nicht dazu geführt, dass mehr Medizin-Studienplätze entstanden sind. „In dieser Situation können private und kooperative Modelle des Medizinstudiums das herkömmliche Medizinstudium sinnvoll ergänzen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Bonn. Allerdings müssten alle Modelle des Medizinstudiums einheitlichen Qualitätsstandards unterliegen.
Seit der Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sind die medizinischen Berufsabschlüsse anderer EU-Staaten in Deutschland automatisch anzuerkennen. Dennoch sehen auch die europäischen Regelungen vor, dass die Ausbildung zum Mediziner durch ein wissenschaftliches Universitätsstudium erfolgen muss. „Die neuen Franchising-Modelle lassen für uns aber die Wissenschaftlichkeit des Studiums nicht hinreichend erkennen“, so Hippler. „Vielfach fehlt es schon an der notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation des eingesetzten Personals.“