Ab heute geht's los: Die Corona-Impfung kommt in die Hausarztpraxis. Wie ihr bei uns in der Apotheke bestellt und was ihr als Impfer jetzt wissen müsst.
Der nächste Schritt der Impfstrategie steht kurz bevor. Wie es laufen sollte, wissen wir jetzt, doch es gibt leider wie so oft einiges, was dann doch wieder schiefläuft.
Die Corona-Impfungen bei den Hausärzten sollen direkt in der Woche nach Ostern beginnen – also jetzt. Wir waren nur alle erstaunt, dass jetzt ausgerechnet Comirnaty® von BionTech den Anfang macht. Das Handling dieses Impfstoffes ist etwas sehr Diffiziles, er muss wie ein rohes Ei behandelt werden. Jeder, der weiß, wie üblicherweise die Großhandelskisten durch die Fahrer gehandelt werden, dem kommen hier bereits die ersten Bedenken. Vieles an der Bestell- und Auslieferungstheorie klingt recht kompliziert und die ersten Erfahrungen deuten bereits darauf hin, dass alles nicht so recht läuft, wie es sich die Beteiligten – ABDA, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) und Bundesministerium für Gesundheit – in ihrem Organisationsmodell für die Bestellpraxis so vorstellen.
Jeder Hausarzt soll demnach mindestens 3 Vials, also 18 Impfdosen, von der ihn primär beliefernden Apotheke erhalten, die diesen unter der Sonder-PZN 17377588 bei ihrem Großhandel bestellen. Maximal kann ein Arzt bis zu 50 Impfdosen zugeteilt bekommen. Das bedeutet, dass er diese natürlich auch erst einmal bestellen wird und Kürzungen bis auf 18 Impfdosen dabei in Kauf nehmen muss. Die Apotheke muss die Verordnung zur Bestellung dann in Vials umrechnen. Damit diese Mindestmenge auch gewährleistet werden kann, muss die Apotheke dafür pro Arzt eine gesonderte Bestellung bei ihrem Großhandel auslösen, die dieser dann individuell einkürzt. So soll dem vorgegebenen Bevölkerungsschlüssel der Länder Rechnung getragen werden. Eine Gemeinschaftspraxis kann ihre Bestellung nicht gesammelt auf einem Rezept verordnen, sondern jeder Arzt muss gesondert mit seiner persönlichen Arztnummer eine eigene Verschreibung ausgeben.
Dann soll es nach Zeitplan so laufen:
So weit die Planung, doch die Praxis sieht wieder einmal etwas anders aus.
Als die Bestellungen am Dienstag ausgelöst wurden, fieberten sowohl die Apotheken als auch die Arztpraxen der Bestätigung der Vials entgegen, die durch den Großhandel ausgeliefert werden sollten. Doch es kam, wie es kommen musste: Aufgrund der hohen Zugriffszahlen brach der Online-Service beim Großhändler Noweda zusammen. Apotheken und Praxen mussten lange warten, um die zugesprochene Anzahl zu erfahren. Auch die Telefonleitungen waren überlastet und es gab kaum ein Durchkommen. Das sorgte für den ersten Unmut. Der zweite Hammer fiel dann für die Apotheken, die pro Arzt nicht einmal die zugesicherten drei Vials pro Arztnummer erhielten. Dagegen laufen natürlich die Ärzte Sturm (zurecht), doch der Unmut richtet sich gegen die Apotheke, die dafür nichts kann.
Offenbar gibt es deutschlandweit Verteilungsprobleme, bei denen manche Apotheken die volle Menge der bestellten Vials und andere dabei viel zu wenig erhalten. Unrühmlich hervor tut sich dabei der Großhandel Noweda, über den in den sozialen Medien die meisten Klagen eingehen.
Wenn die Lieferung dann in der Apotheke eintrifft, soll es folgendermaßen ablaufen:
Jede Apotheke sollte daher eine routinemäßige Dokumentation führen, die 5 Jahre lang aufbewahrt werden muss. Wichtig wäre es in meinen Augen, hier Folgendes festzuhalten:
Die Vergütung wird laut §12 der Coronavirus-Impfverordnung entgegen der Forderung der ABDA pro Vial und nicht pro Impfdosis erfolgen. Die Apotheken erhalten demnach für die Belieferung der Arztpraxen mit den COVID-19-Impfstoffen pro Vial vorerst 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Um dem tatsächlichen Aufwand auch finanziell gerecht zu werden, soll die ABDA bis zum 17. Mai 2021 dem Gesundheitsministerium eine entsprechende Aufstellung vorlegen. Auf dieser Basis kann das Ministerium das Honorar für die Apotheken später anpassen.
Wir dürfen also gespannt bleiben, was bei der Auslieferung, der Dokumentation und der Vergütung noch alles für Fallstricke auf uns warten. Noch mehr Infos zu Ablauf, Vorbereitung und Bestellung in der Praxis findet ihr hier.
Bildquelle: Norma Mortenson, pexels