Mit dem neuen Versorgungsvertrag steht den Apotheken jetzt eine flexiblere Möglichkeit zur Verfügung, auf Lieferengpässe zu reagieren. Dem gingen zwei Jahre der Verhandlung mit den deutschen Ersatzkassen voraus, wie die Pharmazeutische Zeitung berichtet.
Patienten, die bei einer Ersatzkasse versichert sind, sollen im Falle von Lieferengpässen nun schneller als bisher an ein alternatives Arzneimittel kommen. Denn die zuständige Apotheke muss ab 1. März nur noch bei einem, nicht wie bisher üblich bei zwei Großhändlern anfragen, bevor ein Ersatzpräparat auf dem Lager abgegeben werden darf.
Im neuen Arzneiversorgungsvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkasse (vdek) ist auch geregelt, dass Apotheker nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt ebenso auf eine andere Packungsgröße zurückgreifen und von der ursprünglich verordneten Packungszahl abweichen dürfen.
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