Auch in unserer Apotheke soll sich jetzt einmal pro Woche jeder testen lassen dürfen – kostenlos. Auf eine Aufgabe „freue“ ich mich schon ganz besonders.
Was das Thema Antigen-Schnelltests angeht, kommt für die Apotheken derzeit jeden Tag etwas Neues und es gibt jeden Tag andere Informationen. Einmal heißt es, zwei Schnelltests pro Person und Woche werden vom Staat ab dem 1. März bezahlt, dann wird diese Aussage nach ein paar Tagen revidiert. Mal heißt es, er soll für den Bürger kostenlos sein, dann wieder soll doch eine kleine Eigenbeteiligung erhoben werden. Zudem sind die ersten Corona-Schnelltests ab diesem Wochenende im Supermarkt erhältlich – nur, wer übernimmt da die Beratung? Fragen über Fragen, und niemand legt sich fest.
Seit den frühen Morgenstunden des 04. März 2021 steht zumindest die Teststrategie der Regierung vorläufig fest, wie unter anderem die Onlineausgabe der Deutschen Apothekerzeitung meldet. Ihr liegt nach eigenen Angaben eine angepasste Corona-Testverordnung vor, in der ein Anspruch auf eine wöchentliche „Bürgertestung“ formuliert wird. Ein PoC-Schnelltest wird künftig auf Kosten des Bundes übernommen, und weitere „Dritte“ sollen künftig mit der Durchführung der Schnelltests beauftragt werden können.
Doch was zahlt die Bundesregierung für die kostenlosen wöchentlichen Selbsttests? Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass es etwa 18 Euro sein werden, die sich zunächst aus 9 Euro pro Test und 9 Euro für die Auswertung und die Dokumentation zusammensetzen und dann aus 6 Euro pro Test und 12 Euro für Auswertung und Dokumentation. Da beispielsweise Zahnärzte für die gleiche Leistung 3 Euro mehr für ihre Leistungen erhalten, regt sich auf Apothekerseite Widerstand.
Die Pharmazeutische Zeitung gibt zur Abrechnung ganz konkret an:
Das BMG will für die Vergütung der Apotheker ein komplett neues Vergütungsverfahren auf Bundesebene einführen. Denn die Abrechnung der Kosten soll über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV), in deren Bezirk die Apotheke ihren Sitz hat, erfolgen. Dabei sind die Apotheker verpflichtet, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) festgelegten Angaben zu dokumentieren und „quartalsweise oder monatlich spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats“ an die KV zu übermitteln. Diese festgelegten Angaben sollen mittels eines bundeseinheitlichen, elektronischen Vordrucks der KBV feststehen. Die KBV ist laut Verordnung dazu verpflichtet, den Vordruck spätestens bis 14 Tage nach Inkrafttreten der Verordnung zu erstellen. In den übermittelten Angaben dürfen beispielsweise keine personenbezogenen Daten auftauchen. Zudem sieht die Verordnung eine elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten vor.
Apotheken sollen sich an dem Abrechnungsmodell, das bereits in Baden-Württemberg praktiziert wird, orientieren. Auftrags- und Leistungsdokumentationen sind bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern und aufzubewahren, heißt es weiter.
Der Wille, sich für diese kleine Marge einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen, ist jedenfalls kaum auszumachen. Der Preis für Testungen in der Apotheke liegt derzeit weitgehend etwa bei 30–40 Euro Eigenbeteiligung.
Nun meldet die Online-Ausgabe der Tagesschau:
Von der Nachfrage und den Preisen macht es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) abhängig, ob und wie viel der Bund subventioniert. „Für mich macht es einen Unterschied, ob ein Test zwei Euro oder zehn Euro kostet“, sagte er. Entsprechend müsse man auch die Frage nach der Bezuschussung besprechen, und ob die Tests auch für jedermann kostenfrei sein sollten. „Kostenlos ist nichts – einer zahlt immer.“
Es bleibt also weiterhin spannend. Die Apotheker wird es freuen, dass in diesem Bericht auch Bezug auf Österreich genommen wird. Denn in unserem Nachbarland werden vom Staat derzeit pro Person fünf kostenlose Antigentests zur Eigenanwendung pro Monat übernommen, die über alle Apotheken bezogen werden können. Das ist sinnvoll, denn die Apothekenmitarbeiter übernehmen damit auch die nötige Beratung zur Eigenanwendung zuhause.
Hierzulande steht erst einmal nur der Verkaufsbeginn der ersten Schnelltests fest: Der Lebensmitteldiscounter Aldi und die Drogeriemarktkette dm haben bereits angekündigt, an diesem Wochenende in den Verkauf einzusteigen. Die Apotheken werden vermutlich die undankbare Aufgabe zugeschoben bekommen, den Laien, die auswärts billig eingekauft haben, unentgeltlich die Anwendung für Zuhause zu erklären. Viele befürchten gar, dass der ein oder andere Supermarktkäufer seinen positiven Test auf die Theke legt und fragt, was er jetzt damit anfangen soll.
Dass bei dieser unklaren Lage und den täglich widerstreitenden Gerüchten und Beschlüssen derzeit nur wenige Apotheken in das Testgeschäft mit einsteigen möchten, ist relativ wahrscheinlich.
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