Ab 35 Jahren haben gesetzlich versicherte Patienten alle drei Jahre Anspruch auf ein Check-up mit Hepatitis-Fokus. Dabei werden unter anderem der Impfstatus und Antikörper im Blut bestimmt.
Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr können künftig ein einmaliges Screening auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion erhalten. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern.
Das Screening auf Hepatitis B und C soll im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene ab 35 Jahren erfolgen. Ab diesem Alter haben gesetzlich Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf diesen Check-up.
Vor der Untersuchung auf Hepatitis B soll der Impfstatus geklärt werden. Eine Impfung gegen Hepatitis B ist möglich und wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Säuglinge und Kinder seit 1995, für Menschen mit geschwächtem Immunsystem seit 2013 empfohlen. Bei einer erfolgreichen Immunisierung durch Impfung ist ein Screening auf Hepatitis B nicht notwendig. Für Hepatitis C gibt es keine Impfung.
Bei Hepatitis B wird das Blut zunächst auf HBsAg untersucht, bei Hepatitis C wird der HCV-Antikörper bestimmt. Bei einem positiven Ergebnis soll anschließend eine HBV-DNA- beziehungsweise HCV-RNA-Bestimmung aus derselben Blutentnahme erfolgen.
Die Laboruntersuchungen dürfen nur Ärzte durchführen, die eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor in der Fassung vom 1. April 2018 zur Ausführung und Abrechnung dieser Leistung besitzen.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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