Seit über einem Jahrzehnt kommt die EU-Kommission mit der Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln nicht voran. Hersteller dürfen nach wie vor ungeprüfte Werbeversprechen auf die Verpackung der Mittel drucken. Jetzt schreitet der Bundesrat ein.
Der Bundesrat hat die EU-Kommission aufgefordert, so schnell wie möglich die Werbeversprechen von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) zu überprüfen. Schon seit über zehn Jahren liege das Projekt brach, berichtet die Pharmazeutische Zeitung. Die Versprechen, die NEM-Hersteller auf die Verpackungen und Beilagen der Mittel schreiben dürfen, werden derzeit nicht reguliert. Auch sogenannte Botanicals, also pflanzliche Lebensmittel, die in Drogerien und Supermärkten verkauft werden dürfen, fallen darunter.
Im Gegensatz zu Phytopharmaka muss für die Produkte keine Wirkung nachgewiesen werden, obwohl sie oft in medizinisch anmutender Aufmachung verkauft werden. Gesundheitsbezogene Behauptungen, die beispielsweise auf der Verpackung aufgestellt werden, müssen nicht belegt sein und entsprechen unter Umständen schlicht nicht der Wahrheit.
Das schwäche den Verbraucherschutz und wirke sich, im schlimmsten Fall, sogar auf die Gesundheit der Nutzer von NEM aus. Die Bundesregierung sei nun am Zug, sich auf EU-Ebene für eine Überprüfung und Anpassung der Situation einzusetzen. Eine feste Fristsetzung gebe es aber nicht.
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