Österreich verzeichnete im Jahr 2017 den letzten bestätigten Geflügelpest-Fall. Damals konnte bei mehreren verendeten Wildvögeln am Bodensee eine Infektion mit dem hoch pathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) festgestellt werden. Nun kam es erneut zu einem Nachweis.
Die epidemiologische Situation rund um die Geflügelpest (Vogelgrippe) ist dramatisch. Die Tierseuche breitet sich rasch in Europa aus und ist in nahezu allen mitteleuropäischen Ländern vertreten. In Österreich konnte seit dem Jahr 2017 keine Erkrankung mehr bestätigt werden. Wegen der grenznahen Verbreitung war es jedoch nur eine Frage der Zeit, bis auch Österreich wieder von der Vogelgrippe betroffen sein wird.
Aufgrund der brisanten Situation wurde die Krankheit bisher sowohl aktiv beim Hausgeflügel (regelmäßige Testungen) als auch passiv beim Wildgeflügel (Testung tot aufgefundener Tiere) überwacht. In den vergangenen Wochen wurden am nationalen Referenzlabor (NRL) der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) vermehrt tot aufgefundene Wildvögel auf Geflügelpest untersucht. Am 4. Februar 2021 konnte dann bei einem in Niederösterreich (Raum Klosterneuburg) tot aufgefundenen Schwan das Virus der hoch pathogenen aviären Influenza (Serotyp H5N8) nachgewiesen werden. Es handelt sich hierbei um den ersten Krankheitsfall seit dem Jahr 2017.
Der bestätigte Virusstamm (H5N8) ist jedoch für den Menschen nicht gefährlich, sodass keine Zoonosegefahr besteht. Aufgrund der hohen Infektiosität müssen jedoch zukünftig besondere Sicherheitsmaßnahmen bei Wirtschaftsgeflügel getroffen werden, um eine Ausbreitung der Tierseuche, insbesondere im Hausgeflügelbestand, zu vermeiden.
Der Text basiert auf Informationen sowie Berichten der AGES.
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