Spahns Honorarkürzung bei den Schutzmasken stößt wie erwartet auf Kritik. Aus der Sicht der Freien Apothekerschaft werde man vom Minister vorgeführt.
Vor wenigen Tagen erklärte der Bundesgesundheitsminister das Ergebnis seiner Honorar-Prüfung in puncto Schutzmasken-Abgabe für Apotheken: Mit dem 10. Februar ändert sich der Betrag auf eine Honorarhöhe von 3,30 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Über das neue Masken-Honorar äußerte nicht nur ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening ihre Unzufriedenheit. „Jetzt inmitten der zweiten Phase der Maskenverteilung über eine abrupte Honorarkürzung zu sprechen, ist für die Kolleginnen und Kollegen ein fatales Signal und erschüttert ihr Vertrauen in die Zusagen der Politik“, so Overwiening.
Auch die freie Apothekerschaft meldete sich nun zu Wort. „Die Frage an die Politik muss erlaubt sein: Welche Wertigkeit haben Verordnungen, die innerhalb von wenigen Wochen dermaßen einschneidend verändert werden?“, heißt es in der Pressemitteilung mit dem Titel „Spahn führt Apotheker vor“. Ein weiterer Auszug: „Wenn Bundesgesundheitsminister Spahn mit seiner Änderung durchkommt, müssen auch gesetzliche Auflagen entfallen wie z. B. die Aufbewahrungsfrist von 4 Jahren. Es muss außerdem gewährleistet werden, dass die Berechtigungsscheine ohne Terminzwang eingelöst werden dürfen, da die Bundesregierung und die Krankenkassen es innerhalb der letzten 5 Wochen nicht geschafft haben, die Berechtigungsscheine an den Großteil der Anspruchsberechtigten zu versenden.“
Die vollständige Pressemitteilung könnt ihr hier nachlesen.
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