Wird ein Mensch von einer Fledermaus mit Tollwut gebissen, kann das tödlich ausgehen. In Frankreich wurde erstmals ein Todesfall, der durch die die europäische Fledermaustollwut verursacht wurde, dokumentiert.
Frankreich meldete jüngst einen Fall von Fledermaustollwut bei einem Mann aus der Stadt Limoges im Zentrum des Landes. Der 60-Jährige war bereits im August 2019 an einer Enzephalitis unbekannter Genese verstorben. Untersuchungen ergaben jetzt eine Infektion mit dem European Bat Lyssavirus Type 1 (EBLV-1) als Todesursache.
Es wird vermutet, dass der Mann von einer auf dem Dachboden seines Hauses nistenden Fledermaus gebissen oder gekratzt wurde. Es handelt sich dabei um den ersten dokumentierten Todesfall bei einem Menschen in Frankreich durch die europäische Fledermaustollwut. Ein ähnlicher Fall war zuletzt 1985 in Russland aufgetreten. Zwei weitere Fälle, 1985 in Finnland und 2002 in Schottland, betrafen an Fledermäusen forschende Wissenschaftler und wurden durch einen anderen Virustyp (EBLV-2) verursacht.
Die Fledermaustollwut kommt in Europa sporadisch vor. Eine Ansteckung von Haustieren mit der Fledermaustollwut ist sehr selten. Eine Gefahr für den Menschen besteht jedoch, wenn es zu Bissen oder Kratzen von Fledermäusen kommt. Die Tollwut ist bei Haus- und Wildtieren in mehreren Ländern Osteuropas weiterhin verbreitet. Im Berichtszeitraum meldete Polen je einen Fall bei einem Fuchs und einem Rind, Moldawien zwei Fälle bei Füchsen und die Türkei insgesamt 6 Fälle bei Rindern und Hunden.
Deutschland ist seit 2008 offiziell frei von terrestrischer Tollwut – die Fledermaustollwut wird aber gelegentlich nachgewiesen. Zuletzt waren es 6 Fälle im Jahr 2020.
Spaziergänger sollten insbesondere kranke und verhaltensauffällige Wildtiere nicht anfassen. Außerdem sollten Hunde und Freigängerkatzen gegen Tollwut geimpft werden, da geimpfte Tiere entsprechend der Tollwutverordnung bei einem Kontakt mit seuchenverdächtigen Tieren bessergestellt sind.
Für diese Besserstellung gemäß Tollwutverordnung reicht eine Impfung entsprechend der Herstellerangaben ab einem Lebensalter von 12 Wochen aus. Gleiches gilt für Hunde und Katzen, die innergemeinschaftlich verbracht werden oder ihre Besitzer auf grenzüberschreitenden Reisen begleiten sollen.
Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union wird darüberhinaus der Nachweis eines Antikörpertiters von ≥ 0,5 IE/ ml gefordert. Eine Grundimmunisierung, bestehend aus drei Impfungen im Alter von 12 und 16 Wochen sowie 15 Lebensmonaten, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Antikörpertiter bei den Tieren erreicht wird.
Textquellen: Radarbulletin des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und Leitlinie zur Impfung von Kleintieren der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)
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