Angesichts der Entwicklung der Coronavirus-Pandemie wird die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) erneut überarbeitet (wir berichteten). So sollen beispielsweise Antigentests jetzt auch für Laien erhältlich sein. Bisher war die Zulässigkeit eines Coronatests an die ordnungsgemäße Durchführung eines tiefen Abstrichs im Nasen-Rachen-Raum gebunden.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) spricht sich für eine Apothekenpflicht. Es sei zu erwarten, dass die Tests bei falscher Durchführung auch falsche Ergebnisse liefern. „Nach unserer Einschätzung sind auch diese Tests mit durchaus nennenswerten Schwierigkeiten bei ihrer Anwendung verbunden, welche ihre korrekte Benutzung nicht ohne weiteres als gesichert erscheinen lassen“, so die ABDA in einer Stellungnahme, die der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) vorliegt.
Apotheker nähmen bei der Beratung zum Test eine Schlüsselrolle ein und könnten Kunden für die richtige Anwendung sensibilisieren. Grundsätzlich bleibe ein Test, der durch einen Heilberufler durchgeführt werde, aber die beste Variante.
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