Die Deutsche Diabetes Gesellschaft definiert erstmals einen Handlungsrahmen für Aufgaben von nichtärztlichen Assistenzberufen. Das soll ärztliches Personal entlasten und Diabetesfachberufe in ihrer Kompetenz stärken.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) veröffentlicht gemeinsam mit beteiligten Fachverbänden eine „Empfehlung zu ärztlichen delegierbaren Leistungen in der Diabetologie“. Sie definiert damit erstmals einen Handlungsrahmen für Aufgaben von nichtärztlichen Assistenzberufen in ihrem Fachbereich.
Das Papier hat einen Orientierungscharakter – Ärzte entscheiden weiterhin selbst, inwieweit sie den Delegationsrahmen für sich nutzen möchten. Die Rahmenempfehlungen berücksichtigen dabei in größtmöglichem Spektrum auch das komplexe Thema Rechtssicherheit. Sie werden daher jährlich auf mögliche juristische Änderungen überprüft.
Ziel der Empfehlung ist es, ärztliches Personal weitgehend zu entlasten und Diabetesfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken und aufzuwerten. Die Weiterbildung „Diabetesberater/in DDG“ wird über die DDG bereits seit 1983 regelmäßig angeboten. „Bislang bilden dieTätigkeiten der Beraterinnen und Beraterin Klinik und Praxis nicht immer auch ihre tatsächlichen Kompetenzen ab. Die DDG Weiterbildungs-und Prüfungsordnung gibt zwar bestimmte Tätigkeitsfelder vor, aber es bleibt – nicht zuletzt auch aus rechtlichen Gründen – Ärzten überlassen, inwieweit sie Assistenzpersonal in die Behandlung mit einbeziehen,“ erklärt DDG- und BVND-Vorstandsmitglied Dr. Dorothea Reichert.
„Da in diesem Punkt noch viele Unsicherheiten zwischen Ärzten und Assistenz bestanden, ist es der DDG und den Diabetesfachverbänden ein großes Anliegen, den Handlungsrahmen für Assistenzberufe in der Diabetologie bestmöglich und klar zu definieren“, ergänzt Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des Verbands der Diabetes-Beratungs-und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD). Diese Orientierungshilfe bieten nun die aktuell veröffentlichten Rahmenempfehlungen auch unter juristischen Gesichtspunkten.
Boehm und ihre Mitautoren führen zunächst die für delegierbare Leistungen notwendigen Kompetenzfelder auf, die dem Weiterbildungsprogramm der DDG entsprechen: Diabetesberater müssen sowohl über medizinisches Fachwissen, praktische Anwendungskompetenz als auch über Grundlagen der Gesprächsführung, Diabetesberatung- und Schulung sowie personale und organisatorische Kompetenzen verfügen. Aus diesem Anforderungskatalog leiten die Autoren schließlich ärztlich delegierbare Leistungen ab und listen sie in einem Katalog mit Beispielen auf. Diese sind geordnet nach Handlungsfeldern.
„Wir möchten dazu motivieren, dieses Angebot flächendeckend in allen Bereichen, in denen Diabetesberaterinnen und -berater tätig sind, zu nutzen. Denn es gibt im Zuge der steten Verknappung zeitlicher Ressourcen allen in der Diabetologie Tätigen eine Orientierungshilfe an die Hand. Sie ist ein wichtiger Meilenstein, um Ärzte zu entlasten und Assistenzpersonal einen möglichst breiten, rechtskonformen Handlungsspielraum zu geben und so ihre Kompetenzen voll auszuschöpfen“, betont Boehm.
Der Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).
Hier geht es zur ganzen Stellungnahme der DDG.
Bildquelle: Toa Heftiba, unsplash