„Der Anspruch auf gesundheitliche Behandlung besteht unabhängig von gesundheitlichen Risiken und Vorerkrankungen und selbstverständlich auch unabhängig vom Körpergewicht. Bei Vorliegen krankhafter Übergewichtigkeit besteht ein Anspruch auf Krankenbehandlung.“, so die Bundesregierung in einer Stellungnahme. Zuvor war eine Anfrage eingegangen, die eben dies in Frage stellte.
Übergewicht gehört dabei zu den häufigsten Risikofaktoren für kardiovaskuläre Erkrankungen und einige Krebsarten.1,2 Studien zufolge ist Übergewicht mit einem sozialökonomischen Faktor korreliert: Hier wurde deutlich, dass sich Kinder aus sozial besser gestellten Familien weitaus gesünder ernährten und mehr Sport trieben als solche mit niedrigem sozialökonomischem Status. Die Ursache des Ganzen könnte unter anderem in den Stressoren liegen, die mit einem niedrigen Sozialstatus verbunden sind. Dazu gehören psychosoziale Faktoren, aber auch ein niedrigeres Bildungsniveau. Diese können adipositasfördernde Verhaltensweise antreiben. In der Stellungnahme betonte die Regierung jedoch, dass sie keine Bedenken in der medizinischen Versorgung adipöser Menschen sehe.
Doch kann man dahingehend wirklich von einer Gleichbehandlung sprechen? Nicht umsonst werden immer wieder Stimmen laut, in denen Übergewichtige monieren, dass sie bei der ärztlichen Behandlung auf ihr Gewicht reduziert werden. Ihre Erkrankungen würden häufig ausschließlich auf das Gewicht zurückgeführt, auch wenn die Ursache eigentlich eine andere sei. Sie fühlen sich häufig nicht ernst genommen, wenn sie mit Ärzten über Probleme bei der Gewichtsreduktion sprechen und haben Probleme, fachkundliche Spezialisten zu finden. Ein brisantes Thema, das für viele Diskussionen sorgt.
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