Gesundheitsämter sollen Apotheken in Zukunft offiziell beauftragen können, Coronatests durchzuführen. So sieht es der Entwurf für eine Novelle der Testverordnung vor, wie die Pharmazeutische Zeitung (PZ) berichtet.
Erst kürzlich wurde entschieden, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Nun könnte den Apotheken eine zentrale Rolle zuteil werden, indem sie Coronatests bei Patienten im Auftrag des Gesundheitsamtes durchführen. Nach Angaben der PZ soll es hier vor allem um größer angelegte Testungen gehen, wie sie etwa notwendig sind, wenn es einen Coronafall in einer Klinik gab.
Dabei sollen nur Antigentests zum Einsatz kommen, so die Testverordnung. Außerdem ist eine Vergütung von 5 Euro pro Test festgelegt. Das kritisierte die ABDA als unzureichend, denn Ärzte bekommen das dreifache.
Bildquelle: Markus Winkler, unsplash