Die unzureichende Überwachung von Virus-Varianten in Deutschland wurde harsch kritisiert. Jetzt sollen Labore verpflichtet werden, fünf Prozent aller positiven SARS-CoV-2-Proben einer Genomanalyse zu unterziehen.
In Deutschland sollen Labore künftig dazu verpflichtet werden, fünf Prozent aller PCR-positiven SARS-CoV-2-Proben einer Genomanalyse zu unterziehen. Ziel ist es, hochansteckende Virus-Varianten früher zu erkennen und an das RKI melden zu können.
Dafür sollen 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Referentenentwurf hervor, hervor, der dem Ärzteblatt nach eigener Auskunft vorliegt. Über den Entwurf der Verordnung soll nun mit weiteren Ressorts und betroffenen Verbänden abgestimmt werden.
Der Bund reagiert damit auf massive Kritik in der vergangenen Woche, Deutschland habe zu spät und zu langsam auf Mutationen des Virus reagiert „Wir sequenzieren ohne repräsentative Probenerfassung auf dem Niveau eines Entwicklungslandes“, so das harsche Urteil von Hartmut Hengel, Leiter der Virologie der Universität Freiburg, der in der ARD zitiert wird. Die aus Großbritannien stammende Virusvariante B.1.1.7 wurde auch schon in Deutschland nachgewiesen, kürzlich wurde bekannt, dass auch die mutierte Corona-Variante B.1.351 aus Südafrika das Land erreicht hat.
In Deutschland wurde bislang nur etwa jeder 900. positive Coronatest einer Genomanalyse unterzogen. Die Folge der lückenhaften Überwachung ist, dass jetzt niemand genau weiß, in welchem Ausmaß sich neue Corona-Mutationen deutschlandweit bereits verbreitet haben. Andere Ländern sequenzieren hingegen deutlich häufiger; in Großbritannien etwa bei jedem 20. positiven Test. Deshalb gibt es dort genauere Zahlen zum Ausmaß der Verbreitung.
Die Gensequenz soll bei fünf Prozent aller mit PCR-Test positiv getesteten Proben pro Woche erfasst werden. Die Ergebnisse sollen dem RKI übermittelt werden. Labore und andere Gesundheiteinrichtungen, die die technischen und personellen Möglichkeiten dazu haben, sollen verpflichtet werden die Sequenzierungen selber durchzuführen. Sie können pro Sequenzierung 200 Euro bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) dafür abrechnen.
Andere Praxen und Einrichtungen, die keine eigenen Sequenzierungen durchführen können, dürfen bis zu fünf Prozent ihrer positiven Proben in die Labore einschicken. Dafür können sie 20 Euro Versandkosten geltend machen. Die Zahl der versendeten Proben kann sich erhöhen, sollte sich die Inzidenzen vor Ort erhöhen. Die molekulare Surveillance der Virus-Mutanten soll dafür sorgen, dass nach Bedarf frühzeitig mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden kann.
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