Im Sommer 2021 soll das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) in Kraft treten. Für Nutzer der Videosprechstunde bietet das nächste Digitalgesetz aus dem Gesundheitsministerium zahlreiche Chancen. Welche neuen Möglichkeiten auf uns zukommen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Regulär dürfen alle Vertragsärzte maximal 20 Prozent ihrer Leistungen per Videosprechstunde erbringen. Allerdings wurde das Fallzahl-Limit während der Pandemie schon länger ausgesetzt. Wir haben gefordert, dass dieses Limit hinterfragt wird – auch für die Zeit nach den Kontakteinschränkungen. Genau das wird jetzt umgesetzt, denn mit dem DVPMG erwartet uns ein höheres Fallzahl-Limit für die Videosprechstunde. Vorgesehen ist eine neue Beschränkung auf 30 Prozent aller Behandlungsfälle.
Geplant ist auch eine Vermittlung von Videosprechstunden über die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen. Vertragsärzte werden mögliche Termine für Videosprechstunden an die TSS melden können, sodass diese freien Slots über den eTerminservice der KBV, die Rufnummer 116 117 oder die 116 117.app an Patienten vergeben werden können. Die Teilnahme daran ist freiwillig, könnte sich aber lohnen, weil mit einer extrabudgetären Zusatzpauschale zu rechnen ist. Für gewöhnliche Praxistermine, die über die TSS vermittelt werden, gibt es diese Pauschale bereits.
Eine Ausweitung der Videosprechstunde findet außerdem statt, indem die Technologie für weitere Berufsgruppen geöffnet wird. Konkret ist die Videosprechstunde für Hebammen und Heilmittelerbringer geplant. Auch wer nicht zu dieser Berufsgruppe zählt, kann sich darüber freuen, denn Besprechungen per Video können eine fachübergreifende Zusammenarbeit erleichtern.
Der Entwurf für das DVPMG liegt seit November vor und wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Wann das Kabinett die Vorlage verabschiedet und im Bundestag zur Debatte stellt, steht noch nicht fest.
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