Schwangere sind beim Thema Pränataltests oft verunsichert. Jetzt gibt es vom IQWiG eine Broschüre, die sie bei der Entscheidung für oder gegen nicht invasive Pränataldiagnostik unterstützen soll. Sie wird zukünftig verpflichtend eingesetzt.
Im September 2019 entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass ein nicht invasiver Pränataltest (NIPT) in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden soll. Der Bluttest kommt infrage, wenn werdende Eltern den Verdacht abklären lassen möchten, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) hat.
Damit der NIPT nur in begründeten Fällen eingesetzt wird und seine Grenzen realistisch eingeschätzt werden, beauftragte der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Entwicklung einer Versicherteninformation, die zukünftig verpflichtend eingesetzt werden soll.
Die Versicherteninformation des IQWiG soll Schwangere dabei unterstützen, eine eigenständige, informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sie eine vorgeburtliche genetische Untersuchung durchführen lassen möchten. Auch für Ärzte ist das Dokument hilfreich, da es einen allgemeinen Überblick über häufig angebotene pränataldiagnostische Untersuchungen gibt, der in die Aufklärung und Beratung der Patienten eingebunden werden kann.
Unter diesem Link geht es zum Abschlussbericht des IQWiG zur Pränataldiganostik.
Der Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des IQWiG.
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