Mit Beginn des neuen Jahres müssen alle Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Auch die Ärzte sind in der Pflicht: Sie müssen die Akten auf Wunsch des Patienten befüllen und verwalten. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse. Ermöglicht wurde die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch das neue Patientendaten-Schutz-Gesetz. Das schafft die datenrechtlichen Voraussetzungen für die Akte und macht auch andere digitale Angebote wie das E-Rezept nutzbar.
Die Vorteile der ePA liegen auf der Hand: Wichtige medizinische Dokumente wie Arztberichte, Befunde oder Röntgenbilder werden an einem Ort zusammengeführt – ab 2022 können auch der Impfausweis und der Mutterpass hinzugefügt werden. Außerdem bekommen die Patienten die volle Kontrolle über ihre Daten. Sie alleine entscheiden, wer sie einsehen und darauf zugreifen darf.
„Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein echter Meilenstein - vor allem in der Therapie von Menschen mit häufigen, chronischen und multimorbiden Krankheiten wie Diabetes mellitus“, sagt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Past-Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Denn: Digitale Hilfsmittel wie die ePA können dazu beitragen, eine standardisierte, auswertbare, leitlinien-basierte transsektorale Versorgung flächendeckend zu etablieren.
Außerdem erlaubt die ePA den Anschluss ergänzender digitaler Fachanwendungen. Ein erstes Beispiel für diese Anwendungen ist die elektronische Diabetesakte (eDA) der DDG. Diese eDA stellt Haus- und Fachärzten Differentialdiagnosen, medizinische Empfehlungen und Leitlinien zur Verfügung und erleichtert so die Formulierung von sofortigen Handlungsempfehlungen.
Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie auf den Websites des Deutsch Bundesgesundheitsministeriums (BGM), der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), und der Bertelsmann Stiftung.
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