Seit 1. Januar 2021 gilt das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in Deutschland. Bisher durften junge Ferkel laut Tierschutzgesetz bis zum einschließlich siebten Lebenstag ohne Betäubung vom Landwirt kastriert werden. Das erleichterte die Haltung der männlichen Tiere in Gruppen – aber auch der Verbraucher war hierfür ein Grund. Denn durch die Pheromone kann es im Fleisch von Ebern zu Geruchs- und Geschmacksabweichungen kommen.
Schweinehalter müssen sich nun zwischen der Jungebermast, der Impfung mit Improvac gegen Ebergeruch (Immunokastration) oder der Kastration mit Inhalationsnarkose (Isofluran) entscheiden. Der vierte Weg, die Kastration unter Lokalanästhesie durch den Schweinehalter, steht wegen der ungenügenden Schmerzausschaltung nicht zur Wahl. Auch sind die derzeit wirksamsten Mittel – Lidocain und Mepivacain – für das Schwein noch nicht zugelassen.
Bisher scheinen die meisten Landwirte auf die Inhalatiosnarkose mit Isofluran zu setzen. In den vergangenen Monaten sollen jedoch die ersten Betriebe ihre Inhalationsnarkosegeräte laut der Herstellerfirmen bereits storniert oder schon zurückgegeben haben, berichtet Agrar Heute. In Zeiten der Corona-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) überlegen wohl einige Landwirte, ob die Ferkelerzeugung in Deutschland noch sinnvoll sei oder der Ausstieg nicht doch eine bessere Alternative sein könnte.
Bildquelle: Zoe Schaeffer, unsplash