Der Kauf von Medikamenten über Internet-Apotheken birgt mitunter Gefahren. Für Verbraucher ist nicht klar erkennbar, ob die Versender nach deutschem Recht zugelassen worden sind. Von einem EU-Logo erhoffen sich Behörden mehr Schutz – ohne die Kunden informiert zu haben.
Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union listet alle zugelassenen Arzneimittelhändler in einem Register. Bei uns hat das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als Behörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums entsprechende Informationen zusammengetragen. Dazu gehören Versandapotheken, aber auch sonstige Anbieter, sollte es um frei verkäufliche Präparate gehen. Grund genug für das DIMDI, zwei verschiedene Logos zu führen.
Für Laien war die Sache bislang schwer zu durchblicken, vor allem aufgrund national unterschiedlicher Zuständigkeiten, abhängig vom jeweiligen EU-Land. Jetzt profitieren Patienten von europaweit konformen Regelungen: Ein gemeinsames europäisches Logo kennzeichnet legale Versandapotheken. Das Motto: „Klicken – Prüfen – Kaufen“. Klicken Käufer auf die Grafik, erfahren sie per Datenbankabfrage, ob der Anbieter eine Erlaubnis hat, Humanarzneimittel zu versenden. Erst dann sollten sie mit dem Bestellvorgang starten. Mit ihrer Initiative versucht die EU, Patienten vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. Durch die neuen, EU-weit vergleichbaren Register ist dies nun in allen Mitgliedsstaaten möglich.
Aus rein technischer Sicht erhöht sich der Schutz durch Möglichkeiten der Abfrage. Nur bestehen ernsthafte Zweifel, ob Verbraucher wissen, was sich hinter dem farbigen Bildchen verbirgt. Momentan kommuniziert das DIMDI entsprechende Informationen vor allem an Fachkreise. Eine breit angelegte Kampagne für Laien wäre dringend erforderlich. Mit welchen Tricks Betrüger arbeiten, zeigt sich am Beispiel des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). „Immer wieder kommt es vor, dass illegale Internet-Versandapotheken das Logo des BfArM zu irreführenden Werbezwecken auf ihren Internetseiten verwenden“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Bereits vor Einführung der europaweiten Möglichkeit, Versender zu überprüfen, hätten sich Konsumenten über Listen beim DIMDI schlau machen können. Davon wussten aber nur wenige Konsumenten.