Die EMA gibt grünes Licht für die Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer. Jetzt muss noch die EU-Kommission zustimmen, dann können die Impfungen nach Weihnachten starten.
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat sich heute wie erwartet für eine bedingte Zulassung des Corona-Impfstoffes der Unternehmen Biontech und Pfizer ausgesprochen. Die EMA sprach von einem „Meilenstein“ bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Jetzt fehlt noch die – als Formsache geltende – Zustimmung der EU-Kommission, bevor der Impfstoff in der gesamten EU formell zugelassen wird. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilte unmittelbar nach der EMA-Entscheidung mit, die Kommission wolle noch im Laufe des heutigen Montags (21. Dezember 2020) darüber entscheiden.
Am 27. Dezember könnte dann EU-weit mit den Impfungen begonnen werden. In den Tagen dazwischen soll das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Impfchargen prüfen und freigeben. Die Prüfung und Bewertung des Impfstoffes des US-Unternehmens Moderna, einem weiteren mRNA-Impfstoff, soll dann am 6. Januar 2021 folgen.
Die EMA hatte die Prüfung der beiden Impfstoffe zuvor auf Druck Deutschlands und anderer EU-Staaten um jeweils etwa eine Woche vorgezogen. In anderen Ländern wird bereits geimpft. Das liegt vor allem daran, dass dort Notfallzulassungen erteilt wurden. In Großbritannien erhielt der Biontech/Pfizer-Impfstoff am 2. Dezember eine Notfallzulassung, knapp eine Woche später begann man mit den Impfungen. In Kanada und den USA wird seit 14. Dezember das Biontech/Pfizer-Vakzin verabreicht.
Die EU setzt hingegen auf eine einjährige bedingte Marktzulassung nach einem beschleunigten Verfahren. Nach diesem Prinzip dauert die Zulassung zwar länger, ist aber gründlicher und entlässt die Hersteller nicht aus der Haftung.
In welcher Reihenfolge in Deutschland geimpft wird, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am vergangenen Freitag per Verordnung festgelegt.
Zuerst sind Menschen ab 80 Jahren an der Reihe sowie Menschen, die in Pflegeheimen leben oder arbeiten. Ebenso hat das Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten höchste Priorität. In der zweiten Runde sind Menschen ab 70 Jahren, Demenzkranke, Transplantationspatienten, Menschen mit Trisomie 21 und Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften dran. Dann folgen alle ab 60 Jahren, weitere Risikopatienten sowie Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und anderen Behörden, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Saisonarbeiter.
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