Statt vier Jahre soll die Regelstudienzeit von Pharmaziestudenten künftig fünf Jahre umfassen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des BMG hervor.
In einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, in dem es vorrangig um die ärztliche Approbationsordnung geht, findet sich auch eine Passage, die Apotheker betrifft. So soll die Regelstudienzeit von vier Jahren auf fünf Jahre und drei Monate einschließlich der Prüfungszeiten verlängert werden, wie unter anderem die Pharmazeutischen Zeitung schreibt. Auch das Praktische Jahr (PJ) soll also künftig wie bei Medizinern Teil des Studiums und in der Approbatioinsordnung verankert sein.
Der Entscheidung liegt der Notwendigkeit zugrunde, Anforderungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) gerecht zu werden – als Regelstudienzeit sei auch die in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit und Prüfungszeiten zu berücksichtigen.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) sieht hier einige Fragen unbeantwortet, zum Beispiel in Hinsicht auf mögliche Auswirkungen der Neuregelung auf die Anzahl und Finanzierung der Pharmaziestudienplätze. Selbiges gilt für die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der praktischen Ausbildung.
Die Aussage im Referentenentwurf, es handle sich um eine „in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit“ hält die BAK für überprüfungswürdig. Einen Vorteil sieht sie dennoch in der Änderung, denn die BAföG-Förderungszeit für Pharmaziestudenten kann dadurch voraussichtlich verlängert werden.
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