Betriebsärzte werden im Entwurf zur Verteilung der Impfung gegen SARS-CoV-2 bisher nicht berücksichtigt. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin will das ändern.
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) kritisiert in einer Stellungnahme zur Verteilung des Impfstoffs gegen SARS-CoV-2, dass Betriebsärzte in der bisherigen Planung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nicht berücksichtig werden. Das müsse sich dringend ändern, so die Forderung.
Es sei „erklärtes Ziel des Gesetzgebers, das mit fast 45 Millionen Beschäftigten größte Präventionssetting in unserer Gesellschaft, die Arbeitswelt, zu nutzen und dabei insbesondere die Betriebsärzte über die Wahrnehmung von Aufgaben des Arbeitsschutzes hinaus […] auch in die Erbringungen von Präventionsleistungen […] einzubinden.“ Dementsprechend sei die Arbeitsmedizin ein zentraler Bestandteil bei Fragen zur Impfpriorisierung und sollte entsprechend berücksichtig werden.
Ein Hauptargument der DGAUM dafür ist: „Die Beurteilung, welche Personen im konkreten Einzelfall an ihrem Arbeitsplatz einem besonders hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind oder eine besondere Nähe zu vulnerablen Gruppen haben, kann nur im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch die Betriebsärzte erfolgen, da nur diese die dafür erforderlichen Kenntnisse der Verhältnisse am Arbeitsplatz und die hierfür notwendigen spezifischen Fachkenntnisse im Bereich der Arbeitsmedizin haben.“
Außerdem würden Betriebsärzte mit Impfungen am Arbeitsplatz einen wichtigen Beitrag zur Durchimpfung und somit auch zur Impfbereitschaft leisten. Denn die Impfung werde an einem Ort angeboten, an dem sich der Impfling ohnehin schon aufhält, Wege und Wartezeiten werden vermieden. Die ordnungsgemäße Lagerung der Impfstoffe sei zudem ebenfalls an vielen der priorisierten Arbeitsorte (wie Krankenhäuser und Altenheime) möglich. Sobald die Impfung Teil der Regelversorgung werde, könnten Betriebsärzte zu einer beschleunigten Verteilung des Impfstoffs beitragen.
Die Forderungen und Änderungsvorschläge der DGAUM zur vorgesehenen Impfverordnung könnt ihr hier nachlesen.
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