Nach ersten Niederlagen – Hermann Gröhe denkt beim Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) nur an Ärzte – legen Apotheker nach. Ihr Elfmeter: Wissenschaftliche Daten, beispielsweise aus der WestGem-Studie. Die Botschaft kommt an.
Aus Apothekersicht entpuppte sich der Kabinettsentwurf zum E-Health-Gesetz als Rohrkrepierer. Hermann Gröhe (CDU) zufolge sollten Ärzte primär Medikationsdaten pflegen und Honorare einstreichen. Wie OTCs in entsprechende Zusammenstellungen gelangen, bleibt schleierhaft. Auch ist der Sprung von ausgedruckten Listen hin zu Medikationsanalyse und Medikationsmanagement beliebig weit. Erneut argumentiert der Berufsstand mit Fakten und versucht, sich Gehör zu verschaffen.
Ein Trumpf: die „Westphalian study on a medication therapy management and home care based intervention under gender specific aspects in elderly patients“, kurz WestGem. Bereits im Jahr 2012 begann das Projekt mit dem Ziel, ältere, multimorbide Menschen besser zu versorgen, speziell bei kardiovaskulären Erkrankungen. WestGem setzt genau da an, wo Gröhes Modell Schwachstellen zeigt: bei der sektorenübergreifenden Versorgung. Jetzt liegen vielversprechende Ergebnisse einer Zwischenauswertung vor. An der Studie nahmen 142 Patienten teil. Wichtige Einschlusskriterien waren unter anderem das Alter (mindestens 65 Jahre), Multimorbidität (mindestens drei chronische Erkrankungen aus zwei unterschiedlichen Organsystemen) und Polypharmazie (fünf oder mehr systemische Präparate in Dauertherapie). Als primären Endpunkt zogen Wissenschaftler den Medication Appropriateness Index (MAI) heran. Eine praxistaugliche Übersetzung hat das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung veröffentlicht. Die Kriterien:
Apotheker bewerten jeden Arzneistoff anhand dieser Fragen und vergeben einen Punkt („angemessen“), zwei Punkte („teilweise angemessen“) oder drei Punkten („unangemessen“). Die Studie selbst lief nach dem Stepped-Wedge-Design ab. Zunächst fanden Interventionen bei der ersten Gruppe statt. In zeitlichem Abstand folgten die zweite und die dritte Gruppe. Als Basis dienten anonymisierte Patientendaten von Ärzten und Pflegekräften. Der MAI-Score verringerte sich signifikant – und zwar umso stärker, je häufiger sich Apotheker mit der jeweiligen Medikation befassten. Soweit LDL-Cholesterin-Werte vorlagen, sank der Laborparameter von anfangs 152 mg/dl auf 99,6 mg/dl: viele Argumente für apothekerliche Leistungen.
Wissenschaftliche Argumente dieser Art überzeugten zumindest manche Ländervertreter. Der federführende Gesundheitsausschuss im Bundesrat empfahl, einige Stellen des Gesetzesentwurfes zu modifizieren. Politikern geht es einerseits darum, dass Patienten ihren Medikationsplan sowohl vom Arzt als auch vom Apotheker erhalten. Beide Heilberufler sollen Zugriff auf die Datenbank bekommen, um Änderungen einzugeben. Wer diese Aufgabe letztlich erfüllt, entscheiden – dem Vorschlag zufolge – Patienten selbst, eine zentrale Forderung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Mitglieder des Bundesrats verweisen auf den gesetzlich verankerten Auftrag von Apotheken, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Informationen zu den eingenommenen Arzneimitteln – eine Voraussetzung für das Medikationsmanagement – lägen der gewählten Apotheke immer vor, heißt es weiter. Auf mögliche Honorare gehen Ländervertreter nicht ein. Dafür befassten sie sich umso intensiver mit ARMIN, der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen. Schon heute erfüllt ARMIN durch digitale Prozesse Forderungen, die vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen sind. Andererseits gibt es keine ausgedruckten Listen mit Pharmaka. Genau die fordert Gröhe im E-Health-Gesetz aber verpflichtend. Um regionalen Modellvorhaben nicht das Genick zu brechen, raten Experten des Bundesrats, im neuen Paragraphen 31a des V. Sozialgesetzbuchs einen Schutz regionaler Projekte gemäß Paragraph § 63 SGB V zu verankern.
Am 10. Juli schlug die Stunde der Wahrheit. Die Länderkammer folgte Empfehlungen des Gesundheitsausschusses weitestgehend – von der apothekerlichen Beteiligung bis hin zum Sonderstatus von ARMIN. Zwar sind entsprechende Empfehlungen an den Bundestag nicht bindend. Allerdings häufen sich Stimmen aus Koalitionskreisen, die Nachbesserungen fordern.