Das BMG hat erneut seine Coronavirus-Testverordnung geändert. Jetzt ist eindeutig geregelt, in welchen Fällen Ärzte den Abstrich bei symptomfreien Patienten abrechnen dürfen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) passt nach nur sechs Wochen erneut seine Corona-Testverordnung an. Antigen-Tests soll damit noch wichtiger werden. Was sich in der Praxis ändert: Die Kosten für Schnelltests werden jetzt mit neun Euro vergütet statt wie bisher mit sieben Euro. Ärzte können außerdem fünf Euro für das Gespräch im Zusammenhang mit der Feststellung eines Kontaktes abrechnen, wenn im Anschluss nicht getestet wird.
In der überarbeiteten Fassung der Verordnung zur Testung von asymptomatischen Personen wurden bestehende Regelungen vor allem präzisiert und an die aktuelle Lage angepasst. Ein großer Teil der Änderungen betrifft die präventive Testung von Personal in Gesundheitseinrichtungen.
Gültig ist die neue Testverordnung (TestV) seit dem 2. Dezember. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Das ändert sich bei der Corona-Testung von symptomfreien Personen:
Unter diesem Link findet ihr die neue Testverordnung mit allen Details im Original.
Bildquelle: United Nations COVID-19 Response, unsplash