Es gibt eine neue S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19-Patienten. Sie klärt auf, wann eine stationäre und wann eine intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist.
Gestern (Montag, 23.11.2020) wurde eine neue S2k-Leitlinie veröffentlicht. Sie enthält Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 und soll eine Erweiterung der seit März 2020 vorliegenden intensivmedizinischen S1-Leitlinie sein. Erstmals wird auch der gesamtstationäre Bereich berücksichtigt.
„Somit können wir die Therapie endlich ganzheitlich und fächerübergreifend betrachten, da alle beteiligten Fachgruppen in die Erstellung einbezogen waren“, wird Professor Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Pressebericht zur Leitlinie zitiert.
So sieht die Leitlinie aus, zu finden hier
Federführer sind die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Zudem wirkten elf weitere Fachgesellschaften an der Erstellung mit.
Die Leitlinie klärt darüber auf, wann eine stationäre und wann eine intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist oder wann welche Form der Atemunterstützung, wann eine Intubation und mechanische Beatmung zum Einsatz kommen. „Das Hauptziel der unterstützenden Therapie besteht darin, eine ausreichende Sauerstoffversorgung zu sichern, wofür uns verschiedene Methoden, wie Sauerstofftherapie oder eine Masken-Beatmung unterstützend zur Verfügung stehen“, fasst Professor Michael Pfeifer, Präsident der DGP, zusammen.
Von der Aufnahme und Diagnostik bis zur Therapie und dem weiteren Krankheitsverlauf umfasst die Leitlinie Empfehlungen zu allen Etappen der stationären Behandlung.
Bildquelle: 35mm, unsplash