Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Hodgkin-Lymphoms bei erwachsenen Patienten ab 18 Jahren überarbeitet.
Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) wurden nun auch neue Empfehlungen formuliert, etwa zu bildgebenden Untersuchungsverfahren, der Therapie von Subgruppen und der Rehabilitation. Ziel der S3-Leitlinie ist es, die Versorgung von Betroffenen mit Hodgkin-Lymphom zu optimieren und evidenzbasierte Therapiestandards zu etablieren.
Das Hodgkin-Lymphom ist eine bösartige Erkrankung des lymphatischen Systems und gehört zu der Gruppe der malignen Lymphome. Nach der Erstdiagnose erhalten Patienten in der Regel eine Chemo- und im Anschluss eine Strahlentherapie. Zur Diagnosefindung, aber auch zur Therapiekontrolle, kann bei Betroffenen die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) zum Einsatz kommen.
„PET ist ein bildgebendes Verfahren, das Stoffwechselveränderungen im Köper sichtbar macht und so Tumorzellen erkennen kann“, sagt PD Dr. Nicole Skoetz von der Uniklinik Köln, die zusammen mit Prof. Dr. Andreas Engert, ebenfalls vom Uniklinikum Köln, die Erstellung der Leitlinie koordiniert. In der S3-Leitlinie wurden Empfehlungen zum PET-Einsatz bei frühen und mittleren Erkrankungsstadien und die daraus resultierenden Therapieentscheidungen aktualisiert, etwa zur Therapiesteuerung nach Rückgang der Symptome. „Auf die Strahlentherapie kann beispielsweise verzichtet werden, wenn der PET-Befund negativ ist. Somit können wir eine Übertherapie vermeiden“, so Skoetz.
Neue Therapieempfehlungen gibt es auch für bestimmte Patientengruppen, etwa für Schwangere: „Da vor allem junge Erwachsene vom Hodgkin-Lymphom betroffen sind, wird die Erkrankung öfter als bei anderen Krebserkrankungen während der Schwangerschaft diagnostiziert“, sagt Engert. Für diese Patientengruppe bedarf es angepasster Therapiekonzepte.
Aufgrund der hohen Risiken, etwa für Fehlbildungen des Kindes, sollte bei schwangeren Patientinnen die Chemotherapie nicht in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten erfolgen – sofern dies medizinisch vertretbar ist. „Patientinnen mit weiter fortgeschrittener Schwangerschaft kann jedoch eine Chemotherapie verabreicht werden. Nach der Entbindung können diese Patientinnen zusätzlich eine Bestrahlung erhalten“, so Engert.
Die vollständige Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. findet ihr hier.
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